03.07.2025

Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 28.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rauensteinstraße Ost“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Überlinger Kernstadt. Das ca. 1,46 ha große Plangebiet wird im Norden durch die südlich der Oberen St. Leonhardstraße gelegenen Grundstücke, im Westen durch Wohnbebauung, im Süden durch die Rauensteinstraße und im Osten durch den östlichen Teil des Grundstücks mit der Flst. Nr. 2738 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet den westlichen Teil des Grundstücks mit der Flst. Nr. 2738.

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Lageplan_Rauensteinstraße Ost

Ziel und Zweck der Planung

Die Nachfrage nach Wohnraum in der Kernstadt Überlingens ist weiterhin sehr hoch. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse wurde festgestellt, dass der Bedarf an Wohnungen in Überlingen (mit Ortsteilen) bis 2030 bei ca. 900 Wohnungen liegt. Im Bereich der Kernstadt gibt es insgesamt fünf Wohnflächenpotentiale. Da sich die Fläche innerhalb des zukünftigen Geltungsbereichs bereits in städtischem Besitz befindet, ist die Realisierung eines Wohngebiets an dieser Stelle kurzfristig möglich. V.a. die Schaffung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau steht hier im Fokus. Das beschlossene Überlinger Wohnbaulandmodell sieht einen Bedarf von 57% der bis 2030 zu erstellenden Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern.

Das Plangebiet eignet sich aufgrund seines Zuschnittes, seiner Größe, Lage und Topographie ideal zur Schaffung von Wohnraum. Aufgrund der direkten Lage an einer bereits bestehenden Erschließungsstraße kann das Plangebiet leicht erschlossen werden.

Das Gebiet ist direkt an die bereits bestehende Bebauung der Kernstadt angebunden, wodurch sich die zusätzliche Wohnbebauung gut in den Bestand integrieren lässt. Nach Osten hin wird eine Abrundung des Siedlungskörpers erreicht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Rauensteinstraße Ost“ sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets geschaffen werden.

Überlingen, 27.06.2025

gez. Thomas Kölschbach

Bürgermeister

14.08.2025
Öffentliche Zustellung des Bescheides der Ausländerbehörde der Stadt Überlingen
Es wird bekannt gegeben, dass der Bescheid vom 14.08.2025, Az.: 12.22.08 Ibodov, für Herr Abubakr Ibodov -letzte bekannte Anschrift: Ottomühle 4, 88662 Überlingen - zur Abholung durch den Empfänger oder einen Bevollmächtigten bereitgehalten wird.
18.07.2025
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 30.07.2025
Am Mittwoch, den 30.07.2025 findet um 16:30 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
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