Der Gemeinderat der Stadt Überlingen hat am 28.05.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rauensteinstraße Ost“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Überlinger Kernstadt. Das ca. 1,46 ha große Plangebiet wird im Norden durch die südlich der Oberen St. Leonhardstraße gelegenen Grundstücke, im Westen durch Wohnbebauung, im Süden durch die Rauensteinstraße und im Osten durch den östlichen Teil des Grundstücks mit der Flst. Nr. 2738 begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet den westlichen Teil des Grundstücks mit der Flst. Nr. 2738.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Die Nachfrage nach Wohnraum in der Kernstadt Überlingens ist weiterhin sehr hoch. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse wurde festgestellt, dass der Bedarf an Wohnungen in Überlingen (mit Ortsteilen) bis 2030 bei ca. 900 Wohnungen liegt. Im Bereich der Kernstadt gibt es insgesamt fünf Wohnflächenpotentiale. Da sich die Fläche innerhalb des zukünftigen Geltungsbereichs bereits in städtischem Besitz befindet, ist die Realisierung eines Wohngebiets an dieser Stelle kurzfristig möglich. V.a. die Schaffung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau steht hier im Fokus. Das beschlossene Überlinger Wohnbaulandmodell sieht einen Bedarf von 57% der bis 2030 zu erstellenden Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern.
Das Plangebiet eignet sich aufgrund seines Zuschnittes, seiner Größe, Lage und Topographie ideal zur Schaffung von Wohnraum. Aufgrund der direkten Lage an einer bereits bestehenden Erschließungsstraße kann das Plangebiet leicht erschlossen werden.
Das Gebiet ist direkt an die bereits bestehende Bebauung der Kernstadt angebunden, wodurch sich die zusätzliche Wohnbebauung gut in den Bestand integrieren lässt. Nach Osten hin wird eine Abrundung des Siedlungskörpers erreicht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Rauensteinstraße Ost“ sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets geschaffen werden.
Überlingen, 27.06.2025
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister