Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat am 15.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „St. Katharinen Schulzentrum 1. Teiländerung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.04.2026 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die der Nachverdichtung dient.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von
abgesehen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in der Überlinger Kernstadt, nordöstlich der historischen Altstadt. Es umfasst die Flächen zwischen der Obertorstraße im Nordwesten, der Unteren-St.-Leonhard-Straße im Nordosten, der Sankt-Johann-Straße im Süden und der Johann-Kraus-Straße im Südosten bzw. dem Carl-Benz-Weg im Osten.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Teiländerung umfasst eine Fläche von ca. 6,38 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke der Gemarkung Überlingen mit den Flurstücksnummern: 646, 646/4, 662/3 (Teilfläche), 674, 674/4, 674/13, 674/15, 674/29, 674/31, 674/32, 678, 679, 680/1, 680/3, 684, 684/3, 688 (Teilfläche), 2656/1, 2656/10 (Teilfläche), 2656/15, 2662/1, 2662/5, 2662/6.
Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Lageplan vom 27.04.2026 (maßstabslos).
Ziel und Zweck der Planung
Der vom Gemeinderat der Stadt Überlingen am 10.05.2017 beschlossene Masterplan für die Entwicklung des Schulcampus sieht eine umfassende Neuordnung des Schulcampus mit verschiedenen Neu- bzw. Umbauten vor (u.a. Mehrfeldsporthalle, Gymnasium). Mit Gemeinderatsbeschluss vom 08.05.2024 wurde für den Neubau des Gymnasiums Überlingen die Auslobung zur Durchführung eines nichtoffenen Realisierungswettbewerbs beschlossen. Dieser fand im Jahr 2024 statt. Aus diesem ging ein Siegerentwurf hervor, welcher umgesetzt werden soll. Bereits durch die vor Beschluss des Masterplans bzw. des Realisierungswettbewerbs für den Neubau des Gymnasiums bestehenden Gebäude im Bereich des Schulcampus wurde die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „St. Katharinen Schulzentrum“ festgesetzte zulässige Grundfläche von 0,33 fast gänzlich ausgereizt. Zwischenzeitig wurde auf dem Schulcampus bereits die Dreifach-Sporthalle sowie eine Kletterhalle errichtet. Somit bestehen für Um-, Erweiterungs- bzw. Neubauten keine Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans mehr. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „St. Katharinen Schulzentrum“ soll daher die planungsrechtliche Umsetzbarkeit der geplanten und beschlossenen Erweiterung bzw. Entwicklung des Schulcampus Überlingen ermöglicht werden. Dazu ist der Bebauungsplan „St. Katharinen Schulzentraum“ dahingehend zu ändern, dass die bislang enthaltenen Einschränkungen des Maßes der baulichen Nutzung (v.a. hinsichtlich der geringen GRZ) sowie die Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche überarbeitet werden. Auch die weiteren, bislang von einer Gemeinbedarfsfestsetzung überplanten Nutzungen auf Privatgrundstücken sollen durch die 1. Änderung dahingehend überplant werden, dass es keine Widersprüche mehr zwischen tatsächlicher Nutzung und festgesetzter Gemeinbedarfsnutzung mehr gibt. Für die 1. Teiländerung werden somit die bislang als Gemeinbedarf festgesetzten Flächen herangezogen. Die als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzten Grundstücke im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „St. Katharinen Schulzentrum“ werden durch die 1. Teiländerung nicht angetastet, da für diese Flächen kein Änderungsbedarf besteht. Hier besteht entsprechend den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Wohnnutzung.
Veröffentlichung im Internet sowie zusätzliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans „St. Katharinen Schulzentrum 1. Teiländerung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.04.2026, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlicher Relevanzbegehung sowie der Vorprüfung des Einzelfalls) in der Zeit vom 26.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 (Veröffentlichungsfrist) auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Herunterladen bereit.
Der Entwurf des Bebauungsplans „St. Katharinen Schulzentrum 1. Teiländerung“ mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.04.2026, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung (inkl. Abarbeitung der Umweltbelange und Artenschutzrechtlicher Relevanzbegehung sowie der Vorprüfung des Einzelfalls) liegen darüber hinaus gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom 26.06.2026 bis einschließlich 31.07.2026 (Veröffentlichungsfrist) bei der Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 1. Obergeschoss im Flur, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Informationen zum Datenschutz können ebenfalls auf der Homepage der Stadt Überlingen unter „Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Überlingen, 19.06.2026
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister