Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 30.07.2025 die folgende Satzung beschlossen: