Der Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen hat am 23.03.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans „Löwen-Areal“ in Deisendorf beschlossen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Löwen-Areal“ befindet sich im Überlinger Teilort Deisendorf und liegt inmitten des Siedlungskörpers. Das Plangebiet grenzt im Westen und Süden die Riedbachstraße (Kreisstraße K 7764) an und schließt im Norden mit einer Wegfläche ab. Die Wegfläche ist in zwei eigenständige Flurstücke geteilt, nördlich an den Weg grenzen ein Parkplatz und eine Ackerfläche an. Östlich der Fläche verläuft der Bach „Riedbach“.
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Löwen-Areal“ umfasst eine Fläche von ca. 0,37 ha und beinhaltet die Flurstücke Flst.Nr.: 10, 10/1, 11, 30, 30/2 und 30/3 der Gemarkung Deisendorf. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos) vom 23.02.2026.
Ziel und Zweck der Planung
Das Anwesen des ehemaligen Gasthauses „Löwen“ in Deisendorf ist im Jahr 2017 vom ehemaligen Eigentümer an einen privaten Investor veräußert worden. Dabei hat die Stadt Überlingen ihr gesetzliches Vorkaufsrecht für einen Gewässerrandstreifen (Flurstück Flst.Nr. 30/3, Gemarkung Deisendorf) ausgeübt und diese Fläche erworben.
In der Deisendorfer Bevölkerung besteht der Wunsch, das Löwen-Areal als Ortsmitte zu erhalten und zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll an dieser zentralen Stelle ein Dorfgemeinschaftshaus realisiert werden, um hier in Zukunft alle dorfgemeinschaftlichen Themen räumlich und funktional zu konzentrieren. Aus diesem Grund nahm die Stadt Überlingen Kaufverhandlungen mit dem neuen Eigentümer auf und strebte an, das bebaute Anwesen des ehemaligen Gasthauses Löwen im Tausch mit dem Verkauf einer Teilfläche des unbebauten städtischen Grundstücks „Rauensteinstraße Ost“ zu erwerben. Da aufgrund des Bürgerentscheides „Rauensteinstraße Ost“ der Grundstückstausch mit dem Areal Löwen in Deisendorf nicht zustande gekommen ist, soll für das Gelände ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, eine städtebauliche Neuordnung des brachliegenden Areals zu sichern. Die Neuordnung sieht eine gleichmäßige Aufteilung des Areals vor: Im nördlichen Teil des Löwen-Areals soll eine Wohnbaufläche entstehen, im südlichen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf. Auf dieser Fläche, die aktuell noch mit dem ehemaligen Gasthaus „Löwen“ bebaut und als Parkplatz genutzt wird, soll ein Dorfgemeinschaftshaus mit Parkplatz realisiert werden. Die bereits vorhandene Grünfläche mit Gehölz- und Baumbestand soll als Dorf- und Festplatz genutzt werden. Der östlich an die geplanten Gemeinbedarfs- und Wohnbauflächen angrenzende Bereich, der durch den Bachlauf und die Aue geprägt ist, wird als Gewässerrandstreifen und öffentliche Grünfläche gesichert werden.
Verfahrenswahl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB werden erfüllt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von:
abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Überlingen, 18.06.2026
gez. Thomas Kölschbach
Bürgermeister