26.01.2022

Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Durchführung eines Enteignungsverfahrens

Die Große Kreisstadt Überlingen am Bodensee, Münsterstr. 15-17, 88662 Überlingen, vertreten durch den Oberbürgermeister Jan Zeitler (im Folgenden „Antragstellerin“ genannt), hat mit Schreiben vom 06.12.2021 unter Bezugnahme auf den Bebauungsplan „Schättlisberg 7. Teiländerung“ für Teilflächen des folgenden Flurstücks die Enteignung für die Errichtung eines Gehwegs und einer Stützmauer beantragt:

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