Bei den Berichtigungen handelt es sich um Gebiete, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan noch mit anderen Flächennutzungen dargestellt waren. In diesen Gebieten wurden Bebauungspläne gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt und als Satzung beschlossen, die nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt wurden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist in solchen Fällen der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Es handelt sich um folgende Gebiete bzw. Flächen innerhalb der Geltungsbereiche folgender Bebauungspläne:
Stadt Überlingen:
Gemeinde Owingen:
Die räumlichen Geltungsbereiche der Berichtigungen sowie die Inhalte der Berichtigungen können anhand der Deckblätter auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/flaechennutzungsplan eingesehen werden.
Die Deckblätter können zudem zu den allgemeinen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Stadt Überlingen
Abt. Stadtplanung und Klimaschutz
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Überlingen, 28.07.2023
gez.
Jan Zeitler
Vorsitzender des Gemeinsamen
Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
Überlingen-Owingen-Sipplingen