17.01.2022

Corona-Regeln im Bodenseekreis: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne Impfung

Ab Montag, 17. Januar 2022, 0:00 Uhr gilt gemäß § 17a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Bodenseekreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Personen ohne vollständigen Corona-Impfschutz (Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrisch-/Drittimpfung) oder ohne gültigen Genesenen-Status.

Mehr dazu unter Bodenseekreis: Corona-Virus

28.10.2025
Ihr Anliegen im Bürgerservice Ü.- Punkt
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28.10.2025
Persönliche Beratung beim unabhängigen Energieberater
Die nächste kostenlose Sprechstunde der Energieagentur Bodenseekreis für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende findet am 12.11.2025 von 12.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro im Rathaus, Münsterstraße 15-17, 88662 Überlingen, statt.
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