Einrichtung und Betrieb eines E - Sharing Angebots für E - Scooter und E – Pedelecs

Veröffentlicht am 22.03.2023
    • Vergabeverfahren: UVgO
    • Angebotsfrist: Die Frist endet am 21. April 2023 um 18:00 Uhr
    • Ausführungszeit: Ab 01. Juni 2023 Erläuterung: Die Betriebslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung. Um einen Anbieter unter den unterschiedlichen Betreibern auszuwählen, sollten die Betreiber der Stadt Überlingen einen Zeitplan für die Umsetzung des Konzeptes beilegen, bei welcher eine schnelle Inbetriebnahme bis spätestens 01.Juni 2023 gewünscht ist.

Ausführungsort: 88662 Überlingen

Angebotsabgabe: Stadt Überlingen, Bauverwaltung Frau Simone Buchner, Zi.-Nr. 1.11, Bahnhofstraße 4. 88662 Überlingen 

Bindefrist: Die Bindefrist für die abgegebenen Angebote endet am 02.Juni 2023

Sprache: Deutsch

Nachprüfstelle: Regierungspräsidium Tübingen


Es fallen keine Kosten an.

  • Merkmale
    • Vergabeverfahren: UVgO
    • Angebotsfrist: Die Frist endet am 21. April 2023 um 18:00 Uhr
    • Ausführungszeit: Ab 01. Juni 2023 Erläuterung: Die Betriebslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre mit der Option auf eine zweijährige Verlängerung. Um einen Anbieter unter den unterschiedlichen Betreibern auszuwählen, sollten die Betreiber der Stadt Überlingen einen Zeitplan für die Umsetzung des Konzeptes beilegen, bei welcher eine schnelle Inbetriebnahme bis spätestens 01.Juni 2023 gewünscht ist.

Art und Umfang der Leistungen:

Die Einführung von Sharing-Angeboten im Bereich der Mikromobilität mit E-Scooter und E-Pedelcs sind wichtiger Bestandteil einer klimafreundlichen Umgestaltung des Überlinger Mobilitätsangebotes.

Aus diesem Grund plant die Stadt nun ein Verfahren, welches die Bereitstellung von Mikromobilitätsangeboten durch eine Kooperation zwischen der Stadt und einem privaten Anbieter gewährleisten soll. Beim Verfahren handelt es sich um ein freiwilliges Interessensbekundungsverfahren nach Maßgabe des Auftraggebers, welches ohne Vergabeordnung durchgeführt wird. Selbstverständlich wird ein transparenter und diskriminierungsfreier Ablauf gewährleistet. Das Aufstellen und der eigenwirtschaftliche Betrieb von Elektrokleinstfahrzeuge in einem frei zugänglichen Sharing-System erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung.

Gez. Jan Zeitler, Oberbürgermeister

Ausschreibung Überlingen E-Scooter Bedingungen

Anlage_1_ Ausschreibung_Überlingen_Lageplan_Fahrverbot_Kernstadt

Anlage_2_Ausschreibung_Überlingen_Lageplan_Halteverbot_Kernstadt

Anlage_3_Ausschreibung_Überlingen_Lageplan_Miet_Abstellzonen

Anlage_4_Ausschreibung_Überlingen_E_Scooter_Eigenerklaerung

Anlage_5_Ausschreibung_Überlingen_Adressen_Miet_Abstellzonen

Kennzettel_Angebotsumschlag_UE


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