Jan Zeitler
16.05.2022

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Überlingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 den Jahresabschluss 2015 der Stadt Überlingen festgestellt. Den Feststellungsbeschluss finden Sie hier.

Der Jahresabschluss 2015 liegt vom 17.05.2022 bis 25.05.2022 bei der Finanzverwaltung der Stadt Überlingen, Christophstraße 1 – Zimmer 2.02 – zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Die Unterlagen sind während der Öffnungszeiten Montag-Freitag (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) und zusätzlich am Montag- und Donnerstagnachmittag (14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) einsehbar. 

Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 07551/99-1201 oder perE-Mail: S.Lebe@ueberlingen.de wird jedoch gebeten.

09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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