Jan Zeitler
05.01.2024

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Überlingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 den Jahresabschluss 2018 der Stadt Überlingen festgestellt. Den Feststellungsbeschluss finden Sie hier.

Der Jahresabschluss 2018 liegt vom 08.01.2024 bis 16.01.2024 bei der Finanzverwaltung der Stadt Überlingen, Christophstraße 1 – Zimmer 2.02 – zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Die Unterlagen sind während der Öffnungszeiten Montag-Freitag (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) und zusätzlich am Montag- und Donnerstagnachmittag (14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) einsehbar. 

Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 07551/99-1201 oder per E-Mail: S.Lebe@ueberlingen.de wird jedoch gebeten.

09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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