Jan Zeitler
05.01.2024

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Überlingen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 den Jahresabschluss 2018 der Stadt Überlingen festgestellt. Den Feststellungsbeschluss finden Sie hier.

Der Jahresabschluss 2018 liegt vom 08.01.2024 bis 16.01.2024 bei der Finanzverwaltung der Stadt Überlingen, Christophstraße 1 – Zimmer 2.02 – zur Einsichtnahme öffentlich aus. 

Die Unterlagen sind während der Öffnungszeiten Montag-Freitag (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) und zusätzlich am Montag- und Donnerstagnachmittag (14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) einsehbar. 

Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 07551/99-1201 oder per E-Mail: S.Lebe@ueberlingen.de wird jedoch gebeten.

09.12.2025
Satzung der Stadt Überlingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Überlingen (Zweckentfremdungssatzung - ZwEFS) ab dem 01.01.2026
Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 484), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Februar 2021 (GBI. S. 116) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem()) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBI. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in der Sitzung am 01.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
09.12.2025
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) ab dem 01.01.2026
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 01. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
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