Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Überlingen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 den Jahresabschluss 2019 der Stadt Überlingen festgestellt. Den Feststellungsbeschluss finden Sie hier.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 30.07.2025 die folgende Satzung beschlossen: