Jan Zeitler
09.12.2021

Fortsetzung der öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 08.12.2021 am 15.12.2021

Am Mittwoch, 15.12.2021 findet um 18:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5, es handelt sich um die Fortsetzung der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2021, eine Sitzung des Gemeinderates statt.

Zum Betreten des Gebäudes haben Besucher der Sitzung einen Nachweis der 3G-Regel (geimpft – genesen – getestet) vorzulegen. Zudem muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es sind ausschließlich FFP2-Masken oder medizinische Masken zulässig. Alltagsmasken, wie Stoffmasken oder Schals etc. sind nicht zulässig. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Tagesordnung:

1. Beratung des Haushalts 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung 2023-2026 der Stadt Überlingen
Beschluss

2. Beratung und Beschluss der Personalhaushalte und Stellenpläne 2022 und 2023
Beschluss

3. Steuerliche Auswirkungen auf den Kurbetrieb durch das Urteil des Bundesfinanzhofs zum Vorsteuerabzug des Kurbetriebes und der Umsatzsteuerpflicht der Kurtaxe
Beschluss

4. Tourismus- und Stadtmarketingförderung - Zuschuss an die "Überlingen Marketing und Tourismus GmbH" - ÜMT für die Jahre 2022 und 2023
Beschluss

5. Antrag der Fraktion LBU/Die Grünen vom 26.10.2021 zu Citta slow
Beschluss

6. Anfragen

09.12.2025
Satzung der Stadt Überlingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Überlingen (Zweckentfremdungssatzung - ZwEFS) ab dem 01.01.2026
Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 484), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Februar 2021 (GBI. S. 116) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem()) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBI. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in der Sitzung am 01.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
09.12.2025
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) ab dem 01.01.2026
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 01. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
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