12.11.2025

Gewässerschau am Nellenbach

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Überlingen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für den Nellenbach mit Nebengewässer. Deshalb führt die Stadt Überlingen am Donnerstag, den 11.12.2025 gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis entlang des Nellenbaches eine Gewässerschau durch.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Nellenbaches in Überlingen geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 11.12.2025 wird der Abschnitt vom Friedhof bis zu Brücke am Ende Zur Schleife besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.

Die Stadt Überlingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger um Verständnis.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Tiefbau, Herrn Clauß, Tel: 07551 / 99 1343

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