25.01.2022

Gewerbeanzeigen

Gewerbeanzeigen 2021 im Überblick

Zahl der Gewerbeanzeigen im 4. Quartal 2021

Zahl der Gewerbeanzeigen für das gesamte Jahr 2021

Anzeigepflichtige Tatbestände


Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachkommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt.
Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.


Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es, wenn


der Betrieb verlegt wird,der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oderder Betrieb aufgegeben wird.


Zuständig


Die Gewerbeanzeigen werden im Bürgerservice Ü.-Punkt direkt per EDV erfasst. Somit entfällt „das lästige“ Ausfüllen von Formularen. Der Anzeigepflichtige erhält in wenigen Minuten seine Gewerbeanzeige.


Kosten


Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr muss in bar oder als EC-Kartenzahlung entrichtet werden.


Möglichkeiten, Termine zu vereinbaren:


Online-Buchungssystem über die Homepage www.ueberlingen.deOnline-Buchungssystem über die App „cleverq“ (kostenlos im AppStore für Android und IOS)Telefonisch unter Tel. 07551-991188

Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob für die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (von der IHK etc.).
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team vom Bürgerservice Ü.-Punkt

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