03.12.2024

GPZ Überlingen gGmbH - Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2023

Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses 2023 (01.01. - 31.12.) gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung geben wir bekannt:
  • Der Jahresabschluss der Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gemeinnützige GmbH wurde am 28. November 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
  • Er weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 28.583,92 € aus.
  • Die Ergebnisverwendung stellt sich wie folgt dar:

Der Jahresfehlbetrag beträgt 28.583,92 € und wird vollständig aus der zweckgebundenen Rücklage entnommen.

Rücklage für bauliche Maßnahmen

563.653,81

Rücklage gem. § 12 Abs. 5 Nr. 3 WVO

340.514,39

Rücklage gem. § 12 Abs. 5 Nr. 2 WVO

173.507,49

Rücklage für Tilgung Erstinvestitionen

152.285,24

Rücklage für Neuausstattungen

648.385,05

Rücklage für Wiederbeschaffung

24.196,44

  • Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwc (PricewaterhouseCoopers GmbH) hat den Jahresabschluss geprüft und für diesen einschließlich Anhang und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

  • Der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht liegt in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.12.2024 (je einschließlich) zur Einsichtnahme zwischen 800 -1200 Uhr in den Geschäftsräumen der Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH, 88662 Überlingen, Obere Bahnhofstraße 18, Raum 1.05/Geschäftsführung, aus.

Überlingen, den 29. November 2024

gez.

Ingo Kanngießer

Geschäftsführung

Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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