Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Abwasserbeseitigung Überlinger See" für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Überlinger See hat am 21.11.2024 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 30.07.2025 die folgende Satzung beschlossen: