Die Stadt Überlingen übt aufgrund der in unseren Wäldern auch nach den jüngsten Regenfällen festgestellten Trockenheit des Aufwuchses ihr Hausrecht aus und untersagt weiterhin offene Feuer und das Grillen im Wald, das betrifft auch die öffentlichen Grillstellen. Die genannten Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich Kalenderwoche 40, d.h. bis einschließlich 04.10-2026. Eine Verlängerung ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Waldbrandgefahr möglich.
Die Stadt Überlingen bittet weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste eindringlich, die geltenden Verbote zu beachten und auch darüber hinaus besondere Vorsicht walten zu lassen. Bereits ein kleiner Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarette kann bei den derzeit trockenen Bedingungen einen Brand auslösen.
Die Behörden werden die Einhaltung der Verbote verstärkt kontrollieren. Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 2.500 und 10.000 Euro geahndet werden.