17.11.2022

Interessenbekundungsverfahren für die Übernahme der Aufgabe mobile Jugendarbeit nach den §§ 11 und 13 SGB VIII gemäß Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII

Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 und 13 SGB VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der ein Projekt der standortungebundenen, mobilen offenen Kinder- und Jugendarbeit in Überlingen umsetzt.


1. Ablauf/Anlass

    Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

    Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung auszuwählen.

    2. Aufgabenbeschreibung

    a) Inhaltliche Anforderungen:

      Der zu fördernde Träger der freien Jugendhilfe soll Leistungen nach §§ 11 und 13 SGB VIII erbringen. Diese Aufgaben sollen mit einem Angebot der aufsuchenden Jugendarbeit realisiert werden.

      b) Einsatzort:

        Das Angebot soll in folgenden Gebieten realisiert werden: Überlingen und den dazugehörigen Teilorten  

        c) Hauptzielgruppe:

          Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne des § 7 SGB VIII.

          d) Ziel des Projektes:

            Die mobile Jugendarbeit soll Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen, die

            • von herkömmlichen Angeboten nicht oder nicht ausreichend erreicht werden und häufig als Cliquen und Szenen im öffentlichen Raum auffällig werden. 
            • Unterstützung in der Bewältigung von Alltagsproblemen und Krisen benötigen,
            • Unterstützung bei der beruflichen Orientierung wünschen,
            • aufgrund von Fluchterfahrungen Hilfe zur Orientierung und Integration in der Region benötigen

            Es wird erwartet, dass die mobile Jugendarbeit mit den Einrichtungen im Sozialraum Überlingen/westlicher Bodenseeraumkreis eng zusammenarbeitet. Eine Anbindung an vorhandene Angebote und Strukturen ist erwünscht.

            Wesentliche Leistungsmerkmale innerhalb dieser Angebotsform sind:

            • Freiwilligkeit; Veränderbarkeit; offen bezogen auf Teilnehmerkreis und Leistungen (Orientierung an Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppen) 
            • Flexibel bezüglich Ort und Inhalt des Angebotes, außerhalb von Einrichtungen, kurzfristig auf aktuelle Bedarfslagen reagierend, mobil (Jugendarbeit bewegt sich auf Zielgruppe zu)
            • niedrigschwellig 
            • vernetzt im Sozialraum und darüber hinaus
            • Angebote auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten wie abends und Wochenende.


            3. Adressat*innen

              Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII im westlichen Bodenseeraum verfügen.

              Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Be-dingungen vor Ort sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits- und Jugendhilfestrukturen verfügen.

              Zudem sollte der Träger über Erfahrungen und Kenntnisse in den Arbeitsfeldern berufliche Orientierung, soziale Integration, Integration von Geflüchteten und dem SGB II, SGB VIII und SGB XII verfügen.

              4. Räumlichkeiten

                Die Stadt Überlingen stellt für den Projektzeitraum ein Büro mit zwei Arbeitsplätzen im Jugendzentrum “Rampe” zur Verfügung. Das Büro ist mit LAN ausgestattet. Andere Räume des Jugenzentrums können nach vorheriger Absprache für die Beratung und für mögliche Gruppenangebote genutzt werden. 

                5. Finanzierung

                  Die Beauftragung ist auf 5 Jahre befristet sein. Die Stadt Überlingen finanziert dem Träger der freien Jugendhilfe die Personalkosten von zwei Vollzeitstellen (Dipl.-Sozialarbeiter/in, Dipl.-Sozialpädagoge/in, Bachelor of Arts Social Work oder vergleichbare Qualifikation) zuzüglich 15 % der oben genannten Personalkosten pauschal für Regieleistungen zuzüglich 10 % der oben genannten Personalkosten pauschal für Sach- und Maßnahmenkosten.

                  Als Projektbeginn ist der 01.03.2023 avisiert, es sollte jedoch spätestens 3 Monate nach Auftragserteilung gestartet werden. 

                  6. Rechtlicher Hinweis

                    Der Anbieter tritt gemäß § 613a BGB in alle Rechte und Pflichten bestehender Arbeitsverhältnisse ein, die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehen. Derzeit beschäftigt der Betreiber 2 Mitarbeiter/innen mit einem Arbeitsverhältnis von 80 % bzw. 100 %.

                    7. Einzureichende Unterlagen 

                    1. Kurzkonzept (inkl. Darstellung des Bedarfs, der Zielgruppe(n), des Leistungsortes und
                      -zeitraums - Beginn, Dauer, Ende), inhaltliche Umsetzung, z.B. Ziel und Methodik, und mögliche Angebote, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans inkl. Darlegung der geplanten Mittelverwendung in 2023 und 2024)
                    2. Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen, der Ressourcen sowie der Kenntnisse des Trägers, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers, Nachweis der Tätigkeit des Trägers im Arbeitsfeld
                    3. Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä. 
                    4. Anerkennung gem. § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
                    5. Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister 
                    6. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit 

                    Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 18.12.2022 vollständig postalisch oder persönlich, jedoch in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk “Interessenbekundung Mobile Jugendarbeit” einzureichen bei: 

                    Stadt Überlingen, 

                    Abt. Bauverwaltung,

                    z. H. von Frau Buchner, Zimmer 1.11,

                    Bahnhofstr. 4,

                    88662 Überlingen.

                    Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.

                    Mit Abgabe einer Interessenbekundung erklärt sich der Träger mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen dieser Interessenbekundung einverstanden

                    Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Daniela Joos (E-Mail: d.joos@ueberlingen.de, Tel. 01512 3686281).


                    Überlingen, den 11.11.2022 


                    Jan Zeitler
                    Oberbürgermeister

                    Rahmenbedingungen und Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens der Stadt Überlingen

                    Fachbereich 3, Abteilung Bildung, Jugend & Sport, Sachgebiet Jugend- & Sozialarbeit

                    Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach § 74 SGB VIII für Leistungen gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII für die mobile Jugendarbeit.

                    1. Ziel

                    Für die Durchführung von Interessenbekundungsverfahren für Leistungen der Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII für Leistungen nach den §§ 11 und 13 SGB VIII für die mobile Jugendarbeit innerhalb der Stadt Überlingen sind die allgemein gültige Textstruktur sowie die standardisierten Bewertungskriterien festgelegt.

                    2. Verfahrensablauf für Leistungen der Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII für Leistungen nach den §§ 11 und 13 SGB VIII für die mobile Jugendarbeit.

                    2.1 Feststellung der Erfordernisse und Bedarfe durch die Verwaltung der Stadt Überlingen und deren Organe wie Gemeinderat, Ausschüsse und Jugendgemeinderat

                    2.2 Nach Beschluss vom 14.03.2022 des Ausschusses für Bildung, Kultur & Soziales Erstellen des Interessenbekundungstextes durch das Sachgebiet Jugend- & Sozialarbeit entsprechend der unter Ziff. 3 vorgegebenen Textstruktur.

                    2.3 Veröffentlichung des Interessenbekundungstextes auf der Homepage der Stadt Überlingen und im Amtsblatt „Hallo Ü“ der Stadt Überlingen.  
                    Im Anschluss beginnt die 4-wöchige Frist zur Abgabe der Interessenbekundungen. Diese werden bis zum Ende der Frist verschlossen aufbewahrt.

                    2.4 Öffnung der eingereichten Interessenbekundungen durch die Stadtverwaltung, Abteilung Bauverwaltung in Anwesenheit des Sachgebiets Jugend- & Sozialarbeit, und interne Aufarbeitung entsprechend der unter Ziff. 6 aufgeführten standardisierten und zusätzlich erstellten fachspezifischen Bewertungskriterien.

                    2.5 Durchführung des Bewertungsverfahrens auf Grundlage der unter Ziff. 2.4 angeführten Aufbereitung. Die Zusammenfassung und Ermittlung des Endergebnisses des Bewertungsverfahrens erfolgt federführend durch das Sachgebiet Jugend- und Sozialarbeit

                    2.6 Erstellen eines Vergabevorschlags auf Grundlage des durchgeführten Bewertungsverfahrens durch das Sachgebiet Jugend- und Sozialarbeit und zur Überprüfung an die Abteilung Revision.

                    2.7 Vorberatung des Vergabevorschlages im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales.

                    2.8 Beschluss durch den Gemeinderat.

                    2.9 Mit Bestandskraft des Gemeinderatsbeschlusses Auftragserteilung und Abschluss eines Vertrages durch das Sachgebiet Jugend- & Sozialarbeit.

                    3. Struktur Interessenbekundungstext (Kurzdarstellung)

                    3.1 Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens

                    • Kurzkonzept (max. 3 DIN A4-Seiten in Arial Schriftgröße 11)
                    • Darstellung des
                      • Bedarfs und der Schwerpunkte,
                      • der Zielgruppe(n),
                      • des Leistungsortes und -zeitraums (Beginn, Dauer, Ende)
                    • inhaltliche Umsetzung der Leistung, z. B. Ziel der Leistung, Methodik
                    • personelle und sächliche Ausstattung
                    • Darlegung/Aufstellung der geplanten Mittelverwendung für 2023 und 2024

                    3.2 Anforderungen an den Träger

                    • Voraussetzung: anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
                    • Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
                    • Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
                    • Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit
                    • Konkretisierung des geforderten Personaleinsatzes und Vorschlag der in Frage kommenden Fachkräfte
                    • Darlegung der vorhandenen Netzwerke und Ressourcen des Trägers, bisherige Arbeitsfelder
                    • ggf. Benennung von Ausschlussgründen

                    4. Frist

                    Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Interessenbekundung Mobile Jugendarbeit“ schriftlich bis zum 18.12.2022 bei der Stadt Überlingen, Abteilung Bauverwaltung, Frau Buchner, Zimmer 1.11, Bahnhofstr. 4, 88662 Überlingen einzureichen.

                    Bitte beachten Sie, dass nur die bis zum genannten Datum eingereichten Unterlagen Berücksichtigung finden können.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe der Interessenbekundung löst keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung durch die Stadt Überlingen aus. Eine Teilnahme ist daher unverbindlich.

                    Entstandene Aufwendungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden nicht erstattet.

                    5. Auskunft

                    Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Frau Daniela Joos (E-Mail: d.joos@ueberlingen.de, Tel. 01512 3686281.

                    6. Bewertungskriterien

                    6.1 Vorliegen geforderter formaler Voraussetzungen (keine Bepunktung)

                    • Ist der Antrag fristgerecht eingereicht worden?
                    • Ist der Antrag vollständig eingereicht worden?
                    • Ist der Träger ein anerkannter Träger der Jugendhilfe?
                    • Liegen Unterlagen wie Satzung, Anerkennung der Gemeinnützigkeit etc. in gültiger Fassung vor?
                    • Erfüllt der Träger die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII?

                    6.2 Fachliche Kompetenz des Trägers (mit Bepunktung entspr. Ziff. 6.3)

                    • Liegt ein schlüssiges Finanzierungskonzept für das Angebot vor?
                    • Gewährt der Träger die Möglichkeit der aktiven Teilnahme der Stadt Überlingen an Qualitätsentwicklungsprozessen wie Steuerungskreise, Jahresbericht und Bericht im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales?
                    • Beschreibt das Konzept die zu erwartenden Wirkungen im Hinblick auf die angesprochenen Adressatinnen/Adressaten? (bis zu 2 Punkte)
                    • Sind aussagefähige Formen der Beteiligung von Adressatinnen/Adressaten dargestellt?
                    • Stellt der Träger seine Kenntnisse über den speziellen Einsatzort im westlichen Bodenseeraum dar? (bis zu 2 Punkte)
                    • Hat der Träger Erfahrung in der Arbeit mit den Adressatinnen/Adressaten? (bis zu 2 Punkte)
                    • Verfügt der Träger über Erfahrungen im Handlungsfeld des Interessenbekundungsverfahrens?
                    • Ist das vom Träger gestellte Personal geschlechterparitätisch besetzt? (bis zu 2 Punkte)
                    • Zeitnaher Start des Angebotes innerhalb von spätestens 3 Monaten nach Auftragserteilung

                    6.3. Bewertung fachliche Kompetenz des Träger:

                    Nein                   - 1 Punkt
                    Ja                                     + 1 Punkt
                    Ja, in besonderem Maße        + 2 Punkte

                    6.4 Punktgleichheit

                    Liegt eine Punktgleichheit von Trägern vor, findet innerhalb des Bewertungsverfahrens nach Ziff. 2.5 eine Abwägung und Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien der fachlichen Kompetenzen statt.

                    Die dann getroffene Auswahl ist schriftlich zu begründen und Bestandteil der Vorlage nach Ziff. 2.6.

                    28.03.2024
                    Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 10.04.2024
                    Am Mittwoch, 10.04.2024 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine Sitzung des Gemeinderates statt.
                    27.03.2024
                    Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Hödingen am Montag, 08.04.2024
                    Am Montag, 08.04.2024 findet um 20:00 Uhr in der Ortsverwaltung Hödingen, Max-Mutscheller-Str. 12, 88662 Überlingen-Hödingen eine öffentliche Ortschaftsratssitzung in Hödingen statt.
                    Suche
                    Stadt Überlingen