Jagd- & Fischpacht

Jagdpacht

Die Stadt Überlingen verpachtet 7 gemeinschaftliche Jagdbezirke der Jagdgenossenschaft Überlingen. Die Reviere umfassen die Kernstadt Überlingen sowie die Teilorte Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen.

Zusätzliche verpachtet die Stadt Überlingen 2 städtische Eigenjagdbezirke - die Reviere "Birnauer Wald" im Bereich Nußdorf sowie "Kaien" im Bereich Bonndorf.

Der Spital- und Spendfonds Überlingen verpachtet derzeit insgesamt 6 Eigenjagdbezirke. Hiebei handelt es sich um die Reviere Hasenstein (bei Bambergen), Winterhalde (bei Brachenreuthe), Haldenhof, Laubegg (Gem. Ludwigshafen), Falken I und Falken II (Gem. Denkingen),

Die Stadt Überlingen führt eine Jagdpachtberwerberliste. Pachtinteressenten müssen auf der Bewerberliste geführt werden. Einen formlosen Antrag mit einer Kopie des derzeit gültigen Jagdscheines richten Sie bitte an forst@ueberlingen.de.

Sämtliche Reviere sind derzeit an 53 Jagdpächter verpachtet. Die Pachtzeit der Jagdpachtverträge endet zum 31.03.2024. Eine Neuverpachtung zum 01.04.2024 wird im zeitigen Frühjahr 2024 beschlosssen.

Die Kriterien zum Erhalt einer Jagd bei Neuverpachtung lauten:

  1. Der Pachtinteressent erfüllt die Voraussetzungen des § 11 Abs. 5 BJagdG (d.h. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt und schon vorher einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat.)
  2. Der Pachtinteressent wird in der Jagdpachtbewerberliste der Stadt Überlingen geführt. Derzeitige Pächter gelten als auf der Bewerberliste geführt.
  3. Der Pachtinteressent ist gem. § 12 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Bürger der Stadt Überlingen. Ausnahmen werden zugelassen, wenn der Pachtbewerber früher in Überlingen gewohnt und der neue Wohnort einen engen räumlichen Bezug zu Überlingen (Verwaltungsgemeinschaft) hat. Sofern der Wohnort etwas weiter entfernt liegt (10-20 km) wird hierüber im Einzelfall entschieden. Bisherige Pächter, welche sich erneut um die Pacht bewerben, jedoch diese Voraussetzung nicht mehr erfüllen können bzw. bisher nicht erfüllt haben, sind hiervon ausgenommen.
  4. Der Pachtinteressent hat keine anderweitige Jagd gepachtet.
  5. Sofern ein bestehendes Jagdpachtverhältnis ausläuft und sich die bisherigen Pächter erneut um die Jagdpacht bewerben, erhalten diese gegenüber weiteren Bewerbern aus der Jagdpachtbewerberliste den Vorrang, es sei denn, gegen die Vergabe bestehen erhebliche Bedenken (grobe Verstöße gegen Bestimmungen des Pachtvertrages oder Grundsätze der Waidgerechtigkeit). Sofern sich nicht alle bisherigen Pächter wieder bewerben, sind die vakanten Pächterstellen durch Bewerber aus der Jagdpachtbewerberliste aufzufüllen (Vorschlagsrecht der verbleibenden Pächter).
  6. Bei bestehenden Jagdpachtverhältnissen, in welche während der Vertragslaufzeit ein Nachfolgepächter aufgenommen werden soll, steht den verbleibenden Mitpächtern ein Vorschlagsrecht zu. Der Vorschlag muss einen Bewerber benennen, welcher in der Jagdpachtbewerberliste geführt wird.


Fischpacht

Über die Gewässer II. Ordnung (Fließgewässer) auf der Gemarkung Überlingen schließt die Stadt Überlingen Fischereipachtverträge ab. Derzeit bestehen hierüber 9 Pachtverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Verträge werden auf die Dauer von jeweils 12 Jahren abgeschlossen. Pachtinteressenten können sich formlos bei forst@ueberlingen.de bewerben. Zum Zeitpunkt der Verpachtung muss der Pächter im Besitz eines gültigen Fischereischeines, welcher in Kopie nachzuweisen ist, sein.

  • Organisationseinheit
    Forst
    Stadt ÜberlingenForst
    Bahnhofstraße 18-2088662 ÜberlingenKartenansicht
    Allgemeine Sprechzeit
    Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
    Di 08:00 - 12:00 Uhr
    Mi 08:00 - 12:00 Uhr
    Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
    Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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