Jagdpacht
Die Stadt Überlingen verpachtet 7 gemeinschaftliche Jagdbezirke der Jagdgenossenschaft Überlingen. Die Reviere umfassen die Kernstadt Überlingen sowie die Teilorte Bambergen, Bonndorf, Deisendorf, Hödingen, Lippertsreute und Nesselwangen.
Zusätzliche verpachtet die Stadt Überlingen 2 städtische Eigenjagdbezirke - die Reviere "Birnauer Wald" im Bereich Nußdorf sowie "Kaien" im Bereich Bonndorf.
Der Spital- und Spendfonds Überlingen verpachtet derzeit insgesamt 6 Eigenjagdbezirke. Hiebei handelt es sich um die Reviere Hasenstein (bei Bambergen), Winterhalde (bei Brachenreuthe), Haldenhof, Laubegg (Gem. Ludwigshafen), Falken I und Falken II (Gem. Denkingen),
Die Stadt Überlingen führt eine Jagdpachtberwerberliste. Pachtinteressenten müssen auf der Bewerberliste geführt werden. Einen formlosen Antrag mit einer Kopie des derzeit gültigen Jagdscheines richten Sie bitte an forst@ueberlingen.de.
Sämtliche Reviere sind derzeit an 53 Jagdpächter verpachtet. Die Pachtzeit der Jagdpachtverträge endet zum 31.03.2025. Eine Neuverpachtung zum 01.04.2025 wird im zeitigen Frühjahr 2025 beschlosssen.
Die Kriterien zum Erhalt einer Jagd bei Neuverpachtung lauten:
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Satzung der Jagdgenossenschaft Überlingen:
Satzung der Jagdgenossenschaft Überlingen 2025
Wildschaden
Die Ersatzpflicht von Wildschäden ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg Abs. 7, § 51 - 57 bzw. in den einzelnen Jagdpachtverträgen der Jagdbezirke geregelt.
In der Landwirtschaft hat die geschädigte Person den Schadensfall binnen einer Woche nach Kenntnisnahme bei der Stadt Überlingen bzw. dem Spital-und Spendfonds Überlingen anzumelden. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn der Schaden einmal jährlich bis zum 15. Mai angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.
Anbei finden Sie das Formular zur Anmeldung von Wildschäden:
Formular zur Anmeldung von Wildschäden
Fischpacht
Über die Gewässer II. Ordnung (Fließgewässer) auf der Gemarkung Überlingen schließt die Stadt Überlingen Fischereipachtverträge ab. Derzeit bestehen hierüber 9 Pachtverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Verträge werden auf die Dauer von jeweils 12 Jahren abgeschlossen. Pachtinteressenten können sich formlos bei forst@ueberlingen.de bewerben. Zum Zeitpunkt der Verpachtung muss der Pächter im Besitz eines gültigen Fischereischeines, welcher in Kopie nachzuweisen ist, sein.