Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen
Aufgrund von § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für BW i.V.m. Artikel 2, § 13 EigBVO, i.V.m. § 101 GemO BW hat der Stiftungsrat des Spital- und Spendfonds Überlingen in seiner Sitzung am 20.10.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Überlinger See hat am 21.11.2024 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen.