Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen
Aufgrund von § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für BW i.V.m. Artikel 2, § 13 EigBVO, i.V.m. § 101 GemO BW hat der Stiftungsrat des Spital- und Spendfonds Überlingen in seiner Sitzung am 20.10.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Am Dienstag, 21.10.2025 findet um 17:00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Verwaltung -Haushaltsausschuss- und des Feuerwehrausschusses zu Tagesordnungspunkt 1 öffentlich statt.