Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen
Aufgrund von § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für BW i.V.m. Artikel 2, § 13 EigBVO, i.V.m. § 101 GemO BW hat der Stiftungsrat des Spital- und Spendfonds Überlingen in seiner Sitzung am 20.10.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Aufgrund der Kollision eines Kindes mit einem Personenzug, bei der das Kind tödlich verunglückte, wurde der Bahnübergang Sipplingen, Bahnkilometer 12,602, Seestraße-Landungsplatz am 21.05.2026 in der Unfallkommission behandelt.