Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen
Aufgrund von § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für BW i.V.m. Artikel 2, § 13 EigBVO, i.V.m. § 101 GemO BW hat der Stiftungsrat des Spital- und Spendfonds Überlingen in seiner Sitzung am 20.10.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Interkommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung (GemO für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 02. April 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: