09.08.2023

Jahresabschluss 2022 der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH i.L.

Gemäß § 105 Abs. 1, Ziff. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg geben wir bekannt: Der Jahresabschluss der der Landesgartenschau Überlingen 2022 GmbH wurde am 07. August 2023 durch die Gesellschafter-versammlung festgestellt:

Der Jahresabschluss 2022, mit einem Jahresfehlbetrag von 399.677,15 € und einer Bilanzsumme von 130.270,03 €, wird festgestellt.

  • Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 399.677,15 € wird zur Verrechnung mit dem vorhandenen Gewinnvortrag in Höhe von 477.443,63 € verwendet und der übersteigende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Der Geschäftsführung der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH i.L. wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH i.L. wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Die beauftragte Bodensee Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 88699 Frickingen hat zum Jahresabschluss und dem Lagebericht der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH i.L. am 02. Juni 2023 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Wir haben den Jahresabschluss der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH i.L, Überlingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH, Überlingen, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse,

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

BODENSEE TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Böttinger
Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss 2022 liegt in der Zeit vom

11.09.2023 bis 19.09.2023 (je einschließlich)

in den Räumen der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH i.L., c/o Stadtverwaltung Überlingen, Bahnhofstraße 18-20 während den städtischen Öffnungszeiten aus. Wir bitten Sie um vorherige telefonische Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten unter 07551/99-1351.

Überlingen am Bodensee, 01.09.2023

Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH i.L.

Roland Leitner

Liquidator

09.12.2025
Satzung der Stadt Überlingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Überlingen (Zweckentfremdungssatzung - ZwEFS) ab dem 01.01.2026
Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 484), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Februar 2021 (GBI. S. 116) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem()) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02. Dezember 2020 (GBI. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen in der Sitzung am 01.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
09.12.2025
Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) ab dem 01.01.2026
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 01. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
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