27.02.2026

Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime des Spital- und Spendfonds Überlingen

Aufgrund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg i. V. m. § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Stiftungsrat in seiner Sitzung vom 12. November 2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs der Alten- und Pflegeheime für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt.
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