09.08.2023

Jahresabschluss 2022 des Gemeindepsychiatrischen Zentrum Überlingen gGmbH

Hinweis auf die Auslegung des Jahresabschlusses 2022 (01.01. - 31.12.) gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung geben wir bekannt:
  • Der Jahresabschluss der Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gemeinnützige GmbH wurde am 20. Juli 2022 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
  • Er weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 116.301,08 € aus.
  • Die Ergebnisverwendung stellt sich wie folgt dar:
  1. Der Jahresüberschuss beträgt 116.301,08 €
  2. Entnahmen aus der Rücklage für Neuausstattungen -34,45 €
  3. Einstellung in freie Rücklagen 12.100,00 €
  4. Rücklagen für bauliche Maßnahmen 19.903,30 €
  5. Rücklage gem. § 12 Abs. 5 Nr. 3 WVO 6.900,00 €
  6. Rücklage gem. § 12 Abs. 5 Nr. 2 WVO 32.260,89 €
  7. Rücklage für Neuausstattungen 45.171,34 €
  • Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft pwc (PricewaterhouseCoopers GmbH) hat den Jahresabschluss geprüft und für diesen einschließlich Anhang und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

  • Der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht liegt in der Zeit vom 11.9.2023 bis 19.9.2023 (je einschließlich) zur Einsichtnahme zwischen 800 -1200 Uhr in den Geschäftsräumen der Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH, 88662 Überlingen, Obere Bahnhofstraße 18, Raum 1.05/Geschäftsführung, aus.


Überlingen, den 1. August 2023

Ingo Kanngießer

Geschäftsführung

Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH

29.08.2025
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Hödingen am Montag, den 15.09.2025
Am Montag, 15.09.2025 findet um 19:00 Uhr in der Ortsverwaltung, Max-Mutscheller-Str. 12, 88662 Überlingen-Hödingen eine Ortschaftsratsitzung statt.
18.08.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 30.07.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Suche
Stadt Überlingen