Im familienfreundlichen Überlingen gibt es ein breites Spektrum an Betreuungsangeboten. Sechs freie und kirchliche Träger bieten neben der Stadt Überlingen eine Betreuung von Kleinkindern und Kindergartenkindern und teilweise von Schulkindern an.

Infoblatt über Öffnungszeiten in den stätischen Kindertageseinrichtungen

Anmeldung über LITTLE BIRD erstellen

Anmeldung LITTLE BIRD  Hier klicken!

zwei Wochen nach getätigter Anmeldung

Notwendige Unterlagen an kita-anmeldung@ueberlingen.de einreichen:

- Arbeitgeberbescheinigungen beider Personensorgeberechtigten/ Selbstverpflichtungserklärung

- Miet- oder Kaufvertrag

Näheres finden sie weiter unten!

Frühjahr 2026

Platzvergabe

Platz-Zu- oder Absagen werden über das Elternportal von LITTLE BIRD erteilt. 

Platzbestätigung

Bestätigung des Platzes durch die Eltern muss innerhalb zwei Wochen erfolgen. Bitte hierzu den Link in der E-Mail bestätigen. 

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2026/27

Liebe Eltern, 

wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2026 ein neues Kindergartenjahr beginnt. Die Platzvergabe dafür beginnt ab April 2026. Vormerkungen für einen Kindergartenplatz können ausschließlich über das Online-Portal von LITTLE BIRD erstellt werden. Dabei können bis zu drei Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden und zeitgleich drei Vormerkungen aktiv sein.

Hinweis zur Platzvergabe
Stichtag für die Vergabe der Kinderbetreuungsplätze ist jeweils der 21. März für das kommende Kindergartenjahr. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nur noch im Rahmen freier Kapazitäten vergeben werden.

Eine verbindliche Zusage für einen Kindergartenplatz erhalten Sie frühestens zum 01. April eines Jahres für das darauffolgende Kindergartenjahr.

Bitte reichen Sie innerhalb zwei Wochen Arbeitgeberbescheinigungen beider Personensorgeberechtigten/Selbstverpflichtungserklärung per Mail an kita-anmeldung@ueberlingen.de und an die jeweilige Kita, für welche sie eine Vormerkung erstellt haben, ein.

Im Falle eines Zuzugs benötigen wir einen Mietvertrag oder einen notariell beurkundeten Kaufvertrag. Dieser ist ebenfalls innerhalb zwei Wochen per Mail an kita-anmeldung@ueberlingen.de einzureichen.

Sollten die Nachweise nicht innerhalb dieser Frist eingegangen sein, behalten wir uns eine Weiterbearbeitung der Vormerkung vor.

Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Stadt Überlingen beschlossen wurden.

Anmeldungen können über das ganze Kindergartenjahr getätigt werden. Je nach Verfügbarkeit werden auch über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind bereits auf der Wartelisten in LITTLE BIRD steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig.  


Hilfe bei der Anmeldung von LITTLE BIRD

Für Ihre Anmeldung im Online-Portal von LITTLE BIRD können Sie gerne auf Hilfe zurückgreifen, falls Sie sich nicht zurechtfinden sollten. Zum einen gibt es eine generelle Elternhilfe, die bereits sehr viele Fragen zur Nutzung von LITTLE BIRD beantworten wird. Diese finden Sie unter:

Elternhilfe DE: https://www.little-bird.de/hilfe-eltern/

Elternhilfe EN: https://www.little-bird.de/help-parents/


Außerdem stellt LITTLE BIRD eine Anleitung in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, damit Ihre Anmeldung reibungslos durchgeführt werden kann:

https://www.little-bird.de/anleitung/


Kita-Plätze und Fristen

Um den Rechtsanspruch geltend zu machen, muss die Kita-Vormerkung mindestens sechs Monate vor einer gewünschten Aufnahme erfolgen.


Persönliche Vormerkung

Eltern, die keine Möglichkeit haben, ihr Kind im Online-Portal von LITTLE BIRD anzumelden, können sich mit den jeweiligen Einrichtungen oder der Stadt in Verbindung setzen.

Formulare und Infomaterial

Sofern die Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Elternteilen. Bitte verwenden Sie ausschließlich das online ausfüllbare Formular „Arbeitgeberbescheinigung“ auf unserer Homepage. Andere Nachweise sind nicht erforderlich.

Die Arbeitgeberbescheinigung darf zum Zeitpunkt der gewünschten Aufnahme nicht älter als 18 Monate sein.

Arbeitgeberbescheinigung 

Sollten Sie aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein ernsthaftes Interesse an einer beruflichen Tätigkeit haben, bitten wir Sie, die Selbstverpflichtungserklärung zur Arbeitsuchend-Meldung online auszufüllen. Auch dieses Formular finden Sie auf unserer Homepage. Bei einer vorbehaltlichen Platzzusage müssen Sie unverzüglich die Arbeitsuchend-Meldung der Agentur für Arbeit an die zentrale E-Mail-Adresse kita-anmeldung@ueberlingen senden.

Selbstverpflichtungserklärung 

Wenn Sie noch nicht in Überlingen wohnen, sondern in der nächsten Zeit erst noch zuziehen werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser kann durch die Kopie des Miet- bzw. notariell beurkundeten Kaufvertrages erfolgen.



Erläuterungen zur Kita-Vormerkung

Vergabekriterien 

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind vor der Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden muss. Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und eventuelle Auffälligkeiten des Verhaltens erstrecken. Dabei wird auch untersucht, ob dem Besuch des Kindergartens möglicherweise gesundheitliche Bedenken entgegenstehen könnten. Bitte beachten Sie, dass für den Besuch einer Kindertageseinrichtung eine vollständige Masernimpfung notwendig ist.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16. Februar 2022 neue Platzvergabekriterien beschlossen. Mit den neuen Vergabekriterien wird ein Punktesystem eingeführt. Diese treten am 01. März 2022 in Kraft.

Die Kosten für die Kindertagesbetreuungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen können Sie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen  (gültig bis 31.12.2025) entnehmen. 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12. November 2025 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen neu beschlossen. Diese tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in  den städtischen Kindertageseinrichtungen (gültig ab 01.01.2026)

Benutzungsordnung in den städtischen Kindertageseinrichtung 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Oktober 2022 die Benutzungsordnung beschlossen. Diese tritt am 28. Oktober 2022 in Kraft.

Suche
Stadt Überlingen