Landtagswahl am 8. März 2026

Am 08.03.2026 findet die nächste Wahl zum Landtag in Baden-Württemberg statt. Die Stadt Überlingen gehört dabei neben 19 weiteren Gemeinden dem Wahlkreis 67 Bodensee an. Informationen der Kreiswahlleitung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Wahlablauf im Wahlgebiet Überlingen finden sich unter den folgenden Punkten:

Wichtige Termine

08.12.2025 Stichtag für den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, zur Berechtigung für die Stimmabgabe

23.12.2025 Einreichungsende der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten bei der Kreiswahlleitung

09.01.2026 Zulassung der Kreiswahlvorschläge und der Landesliste durch die Kreiswahlausschüsse

25.01.2026 Stichtag für die Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen

26.01.-15.02.2026 Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis bei Umzug innerhalb Baden-Württembergs (Schließtag Ü.-Punkt&Wahlen 12.02.2026 und 15.02.2026 nachmittags)

26.01.-06.03.2026 Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahl (Fr. 06.03.2026 bis 15 Uhr)

15.02.2026 späteste Zustellung der Wahlbenachrichtigung

16.-20.02.2026 Möglichkeit zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit gegen das Wählerverzeichnis

07.03.2026 Ersatzausstellung von Wahlscheinen/Briefwahl, falls beantragte Unterlagen nicht zugegangen sind, bis 12.00 Uhr

08.03.2026 Ausstellung von Wahlscheinen/Briefwahl bei plötzlicher Erkrankung mit Nachweis bis 15.00 Uhr

Wer darf wählen?

Damit die Stimme abgegeben werden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit, auch aus EU-Ländern, dürfen bei der Landtagswahl nicht mitwählen)
  • mindestens 16 Jahre alt am Wahltag
  • Wohnung mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg (Umzug innerhalb Baden-Württembergs -> siehe Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis)
  • nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen

Die Ausübung des Stimmrechts ist außerdem an formelle Voraussetzungen geknüpft: Jede/Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig. Ein Stimmberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen; die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe beschränkt.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wahlberechtigte, die nach dem 25.01.2026 aus Baden-Württemberg zuziehen

Grundsätzlich sind Sie immer in der Stadt/Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Bei einem Wohnungswechsel zwischen dem 26.01.2026 und dem 15.02.2026 bleiben Sie grundsätzlich in dem Wählerverzeichnis der Stadt / Gemeinde bzw. bei einem Umzug innerhalb der Stadt/Gemeinde im ursprünglichen Wahlbezirk eingetragen, die bisher Ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung war. Wollen Sie Ihr Wahlrecht in Überlingen ausüben, können Sie bis zum 15.02.2026 einen schriftlichen Antrag stellen. Informationen und den Antrag erhalten Sie bei Ihrer An-/Ummeldung. Bitte beachten Sie unseren Schließtag am Do. 12.02.2026.

Nach der Frist 15.02.2026 ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses, wie beschrieben, nicht mehr möglich.

Wohnsitzlose

Stimmberechtigt sind auch Personen, die in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in Baden-Würrtemberg gewöhnlich aufhalten. Diese Stimmberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Stimmberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Vordrucke für diesen Antrag erhalten Sie beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen oder können unter dem Punkt Formulare heruntergeladen werden.

Die Anträge auf Eintragung müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen, eidesstattlichen Versicherung und Nachweise – spätestens bis zum 15.02.2026 beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen eingehen. Bitte beachten Sie unseren Schließtag am Do. 12.02.2026.

Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens Sonntag, 15.02.2026, zugestellt sein. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigung zur Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal mit.

Mit dieser Benachrichtigung (oder einem gültigen Ausweisdokument) können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch bei Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen einen Wahlschein oder Briefwahl beantragen.

Wahl per Briefwahl/ Wahlschein

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlraum oder direkt bei der persönlichen Ausstellung im Ü.-Punkt wählen.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Die Briefwahl kann ab Montag, 26.01.2026 bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr

  • online per QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder hier über unseren Onlineservice mit den Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • schriftlich (auch per Mail briefwahl@ueberlingen.de) oder
  • persönlich beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder einem Ausweisdokument. Dort können Sie auch direkt in unserer Wahlkabine wählen

beantragt werden.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Eine Beantragung zum Versand der Briefwahlunterlagen ist nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 10.00 Uhr möglich.

Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität des Antragsstellers zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden. Für die schriftliche Beantragung bitte die Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt senden bzw. gerne ohne Umschlag in den Briefkasten beim Ü.-Punkt, Christophstraße 1 einwerfen oder direkt zurückgeben.

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten von mindestens 4 Werktagen und beantragen Sie die Unterlagen per Briefwahl rechtzeitig und denken Sie an die rechtzeitige Rücksendung!

Sie können auch einen Dritten mit der von Ihnen ausgefüllten Bevollmächtigung auf der Wahlbenachrichtigung mit der Abholung der Unterlagen beauftragen. Der/die Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung mit einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen können.


Ausschlussfristen

Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl:

Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr.
Zu diesem Zweck hat das Wahlamt am Freitag, 06.03.2026 wie folgt geöffnet: 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Nur in Ausnahmefällen kann danach noch Briefwahl beim Wahlamt beantragt werden,

  • wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde bis Samstag, 07.03.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 08.03.2026, 8.00 – 15.00 Uhr


Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten

Bitte wenden Sie sich umgehend an das Wahlamt. Auch hier gilt eine Ausschlussfrist:
Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr.

Das Wahlamt Ü.-Punkt&Wahlen ist zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten am Freitag 06.03.2026 von 14.00 - 15.00 Uhr sowie Samstag, 07.03.2026 von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Wenn Ihnen erst am Wahltag auffällt, dass die Unterlagen nicht angekommen sind, gibt es leider keine Möglichkeit mehr einen Ersatzwahlschein auszustellen.

Zustellung der Stimmzettel

Die Stimmzettel werden den stimmberechtigten Personen nicht vorab zugestellt. Alle stimmberechtigten Personen, die keine Briefwahl beantragt haben, erhalten den Stimmzettel am Abstimmungstag im Wahllokal.

Formulare
  • Antrag auf Briefwahl (stellen Sie ab 26.01.2026 den Antrag online mit den Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung)
Amtliche Bekanntmachungen
  • Organisationseinheit
    Ü-Punkt und Wahlen
    Stadt ÜberlingenÜ-Punkt und Wahlen
    Christophstraße 188662 ÜberlingenKartenansicht
    Allgemeine Sprechzeit (Nur mit Terminvereinbarung: https://www.ueberlingen.de/termine)
    Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Di 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
    Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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