11.12.2023

Mehr Verkehrssicherheit für alle: Räum- und Streupflicht

Gemäß der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gehweg oder, falls kein Gehweg vorhanden ist, die Flächen am Rande der Fahrbahn bis zu einer Breite von 1,50 m entlang ihres Grundstückes bei Schneefall und Eisglätte zu räumen und streuen. 

Gehwege bzw. die Fahrbahnrandflächen müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt sein. Bei Bedarf, d.h. wenn danach Schneefall oder Schnee- bzw. Eisglätte auftreten, ist unverzüglich, auch wiederholt, zu räumen und streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.

Der Schnee von Parkplätzen und Vorplätzen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgelagert werden.

Grundstückseigentümer haften privatrechtlich bei Schadensfällen. Bei Verstößen gegen die Streupflicht-Satzung wird unter Umständen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet.

29.04.2025
Ankündigung einer Truppenübung der Bundeswehr
Die Bundeswehr führt in der Zeit vom 06. Mai 2025 bis 07. Mai 2025 eine militärische Übung im Landkreis Bodenseekreis durch. Der Orientierungsmarsch einer Einheit mit einer Stärke von 20 Soldaten sowie zwei Fahrzeugen wird im freien Gelände im Raum Heiligenberg und Owingen stattfinden.
29.04.2025
Schwedenprozession 2025
Am Sonntag, den 11. Mai 2025 findet die erste historische Schwedenprozession, mit Gottesdienst um 8.00 Uhr im St. Nikolaus Münster und anschließender Prozession gegen 9.00 Uhr, statt.
Suche
Stadt Überlingen