13.06.2022

Müllbehälter auf öffentlicher Fläche

Leider erhält die Stadtverwaltung immer wieder Hinweise und Beschwerden zu Behinderungen auf Gehwegen und Straßen durch abgestellte Müllbehälter.


Die Abteilung Öffentliche Ordnung weist darauf hin, dass Mülltonnen, Gelbe Säcke etc. frühestens am Vorabend des Tages der Entsorgung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen und diese danach unverzüglich auf das Hausgrundstück zurück zu bringen sind. Spätestens jedoch am Tage nach der Entleerung dürfen Mülltonnen nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege, Straße, öffentliche Plätze etc.) abgestellt sein.

Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Zuwiderhandeln einen Verstoß gegen die Sondernutzungssatzung der Stadt Überlingen darstellen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Verursacher eingeleitet sowie dieses mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


10.06.2025
Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung - Sprechtage
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
10.06.2025
Ausschreibung Strandbad Nußdorf
Die Stadt Überlingen sucht ab dem 16.09.2025 einen Betreiber / Pächter für das Strandbad Nußdorf samt qualitativem und zeitgemäßen Gastronomiebetrieb (50-60 Sitzplätze und 80-85 Sitzplätze auf der Terrasse).
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Stadt Überlingen