21.11.2024

Öffentliche Bekanntmachung: Dammsanierung des Andelshofer Weihers auf Flst. Nr. 3776, Gemarkung Überlingen

Nachdem bei der vertieften Überprüfung für das Hochwasserrückhaltebecken Andelshofer Weiher an mehreren Punkten Sanierungsbedarf festgestellt wurde, beabsichtigt die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG die Dammsanierung des Andelshofer Weihers auf Flst. Nr. 3776, Gemarkung Überlingen, und beantragt hierfür die wasserrechtliche Plangenehmigung. Im Einzelnen sind die Ertüchtigung des Absperrbauwerks (Wiederherstellung und Verstärkung Erddamm, Ergänzung Dammfußdrainage/Auflastfilter), der Neubau einer verklausungssicheren, hydraulisch uneingeschränkten Hochwasserentlastungsanlage sowie der Umbau von Grund- und Betriebsauslass geplant.

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben liegen in der Zeit vom 22. November 2024 bis zum

23. Dezember 2024 bei der Stadt Überlingen – Abteilung Tiefbau – Bahnhofstraße 6 Zimmer 005 während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Im Übrigen sind die Unterlagen untenstehend hinterlegt. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis zum 07. Januar 2025 bei der Stadt Überlingen oder beim Landratsamt Bodenseekreis – Amt für Wasser- und Bodenschutz – schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
  1. dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, bei den bezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind;
  1. dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Friedrichshafen, den 21. November 2024

04.03.2026
Beteiligungsbericht der Stadt Überlingen für das Jahr 2024
Der Beteiligungsbericht wurde erstellt und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 25.02.2026 zur Kenntnis gegeben.
04.03.2026
Öffentliche Zustellung des Bescheids der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Überlingen - Herrn Abdullahi Bashir Muse
Stadt Überlingen - Sicherheit und Ordnung - Bahnhofstr. 18-20, 88662 Überlingen Az.: 505.02.007209.6 Öffentliche Zustellung: Dem Betroffenen mit zuletzt bekannter Anschrift: Herr Abdullahi Bashir Muse Ottomühle 6 88662 Überlingen ist eine Entscheidung der Stadt Überlingen, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Bußgeldstelle, Bahnhofstraße 18-20, 88662 Überlingen, zu eröffnen.
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