21.11.2024

Öffentliche Bekanntmachung: Dammsanierung des Andelshofer Weihers auf Flst. Nr. 3776, Gemarkung Überlingen

Nachdem bei der vertieften Überprüfung für das Hochwasserrückhaltebecken Andelshofer Weiher an mehreren Punkten Sanierungsbedarf festgestellt wurde, beabsichtigt die Stadtwerk am See GmbH & Co. KG die Dammsanierung des Andelshofer Weihers auf Flst. Nr. 3776, Gemarkung Überlingen, und beantragt hierfür die wasserrechtliche Plangenehmigung. Im Einzelnen sind die Ertüchtigung des Absperrbauwerks (Wiederherstellung und Verstärkung Erddamm, Ergänzung Dammfußdrainage/Auflastfilter), der Neubau einer verklausungssicheren, hydraulisch uneingeschränkten Hochwasserentlastungsanlage sowie der Umbau von Grund- und Betriebsauslass geplant.

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben liegen in der Zeit vom 22. November 2024 bis zum

23. Dezember 2024 bei der Stadt Überlingen – Abteilung Tiefbau – Bahnhofstraße 6 Zimmer 005 während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme aus. Im Übrigen sind die Unterlagen untenstehend hinterlegt. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis zum 07. Januar 2025 bei der Stadt Überlingen oder beim Landratsamt Bodenseekreis – Amt für Wasser- und Bodenschutz – schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann;
  1. dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, bei den bezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind;
  1. dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Friedrichshafen, den 21. November 2024

29.08.2025
Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Hödingen am Montag, den 15.09.2025
Am Montag, 15.09.2025 findet um 19:00 Uhr in der Ortsverwaltung, Max-Mutscheller-Str. 12, 88662 Überlingen-Hödingen eine Ortschaftsratsitzung statt.
18.08.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 30.07.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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