11.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Überlingen für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.12.2023 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen.

Der Haushaltsplan 2024/2025 liegt zur Einsichtnahme vom 12.03.2024 bis 20.03.2024 während der üblichen Dienststunden bei der Städtischen Finanzverwaltung – Christophstraße 1 – Zimmer 2.03 öffentlich aus. 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.12.2023 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Tübingen mit Schreiben vom 29.02.2024 und Eingang am 08.03.2024 genehmigt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024/2025 im Internet hier einzusehen.


16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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