11.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Überlingen für die Haushaltsjahre 2024/2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.12.2023 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen.

Der Haushaltsplan 2024/2025 liegt zur Einsichtnahme vom 12.03.2024 bis 20.03.2024 während der üblichen Dienststunden bei der Städtischen Finanzverwaltung – Christophstraße 1 – Zimmer 2.03 öffentlich aus. 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.12.2023 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Tübingen mit Schreiben vom 29.02.2024 und Eingang am 08.03.2024 genehmigt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024/2025 im Internet hier einzusehen.


09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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