20.12.2024

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Großen Kreisstadt Überlingen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.12.2024 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Der Nachtragshaushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.2025 bis 21.01.2025 während der üblichen Dienststunden bei der Städtischen Finanzverwaltung – Christophstraße 1 – Zimmer 2.03 öffentlich aus. 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.11.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Tübingen mit Schreiben vom 06.12.2024 und Eingang am 17.12.2024 genehmigt.


04.03.2026
Beteiligungsbericht der Stadt Überlingen für das Jahr 2024
Der Beteiligungsbericht wurde erstellt und dem Gemeinderat in der Sitzung vom 25.02.2026 zur Kenntnis gegeben.
04.03.2026
Öffentliche Zustellung des Bescheids der Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Überlingen - Herrn Abdullahi Bashir Muse
Stadt Überlingen - Sicherheit und Ordnung - Bahnhofstr. 18-20, 88662 Überlingen Az.: 505.02.007209.6 Öffentliche Zustellung: Dem Betroffenen mit zuletzt bekannter Anschrift: Herr Abdullahi Bashir Muse Ottomühle 6 88662 Überlingen ist eine Entscheidung der Stadt Überlingen, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Bußgeldstelle, Bahnhofstraße 18-20, 88662 Überlingen, zu eröffnen.
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