Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Jugendgemeinderates im Wahlzeitraum vom 27. bis 31. März 2023

1. Im Wahlzeitraum vom 27. bis zum 31. März 2023 findet die Wahl des Jugendgemeinderates statt.

Dabei sind die Jugendgemeinderäte auf 2 Jahre zu wählen:

1.1 Jugendgemeinderäte

    Mitglieder (Anzahl)         11

    Stadt                           Überlingen

    Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

    2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Ihre Bewerbung für diese Wahl frühestens am 30. Januar und spätestens am 2. März bis 12:00 Uhr unter folgendem Link

    www.ueberlingen.jgrwahl.de

    schriftlich einzureichen.

    3. Wählbar in den Jugendgemeinderat sind alle Überlinger Jugendliche, sowie Jugendliche die eine Überlinger Schule besuchen, und zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 13 und 20 Jahren sind

    Nicht wählbar sind Jugendliche,

    ● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

    ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

    4. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.



    Bürgermeisteramt Überlingen

    Überlingen, 23.01.2023

    Jan Zeitler - Oberbürgermeister -

    06.02.2026
    Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Überlingen 2026
    Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 582 ff., berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBI. S. 229, 231), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 28.01.2026 folgende Hauptsatzung beschlossen:
    05.02.2026
    Wahlbekanntmachung - Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg
    Am 8. März findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
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