Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Jugendgemeinderates im Wahlzeitraum vom 27. bis 31. März 2023

1. Im Wahlzeitraum vom 27. bis zum 31. März 2023 findet die Wahl des Jugendgemeinderates statt.

Dabei sind die Jugendgemeinderäte auf 2 Jahre zu wählen:

1.1 Jugendgemeinderäte

    Mitglieder (Anzahl)         11

    Stadt                           Überlingen

    Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

    2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Ihre Bewerbung für diese Wahl frühestens am 30. Januar und spätestens am 2. März bis 12:00 Uhr unter folgendem Link

    www.ueberlingen.jgrwahl.de

    schriftlich einzureichen.

    3. Wählbar in den Jugendgemeinderat sind alle Überlinger Jugendliche, sowie Jugendliche die eine Überlinger Schule besuchen, und zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 13 und 20 Jahren sind

    Nicht wählbar sind Jugendliche,

    ● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

    ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

    4. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.



    Bürgermeisteramt Überlingen

    Überlingen, 23.01.2023

    Jan Zeitler - Oberbürgermeister -

    25.04.2024
    Öffentliche Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrausschusses am Montag, 06.05.2024
    Am Montag, 06.05.2024 findet um 14.00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrsausschusses statt.
    22.04.2024
    Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Betreuungseinrichtungen an den städt. Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg
    Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBI. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 10.04.2024 folgende Satzung beschlossen:
    Suche
    Stadt Überlingen