Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Jugendgemeinderates im Wahlzeitraum vom 27. bis 31. März 2023

1. Im Wahlzeitraum vom 27. bis zum 31. März 2023 findet die Wahl des Jugendgemeinderates statt.

Dabei sind die Jugendgemeinderäte auf 2 Jahre zu wählen:

1.1 Jugendgemeinderäte

    Mitglieder (Anzahl)         11

    Stadt                           Überlingen

    Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.

    2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Ihre Bewerbung für diese Wahl frühestens am 30. Januar und spätestens am 2. März bis 12:00 Uhr unter folgendem Link

    www.ueberlingen.jgrwahl.de

    schriftlich einzureichen.

    3. Wählbar in den Jugendgemeinderat sind alle Überlinger Jugendliche, sowie Jugendliche die eine Überlinger Schule besuchen, und zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 13 und 20 Jahren sind

    Nicht wählbar sind Jugendliche,

    ● für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;

    ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

    4. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.



    Bürgermeisteramt Überlingen

    Überlingen, 23.01.2023

    Jan Zeitler - Oberbürgermeister -

    08.05.2026
    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr am Montag, den 18.05.2026
    Am Montag, 18.05.2026 findet um 16:00 Uhr im Sitzungszimmer Torhaus eine Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrsausschusses statt.
    Öffentliche Sitzung des Jugendgemeinderates am Dienstag, 19.05.2026
    Am Dienstag, den 19.05.2026 findet um 17:00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Jugendgemeinderates statt.
    Suche
    Stadt Überlingen