19.09.2023

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 980 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Versteigerung von Fundgegenständen

Die Stadt Überlingen führt am Mittwoch, 04. Oktober 2023 von 14.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr vor dem Torhaus, Christophstr. 1 eine öffentliche Versteigerung der beim Fundbüro Überlingen abgelieferten und nicht abgeholten Fundsachen statt. Eine Besichtigung der zu versteigernden Gegenstände kann ab 13.30 Uhr erfolgen.

Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist.

Hierbei werden meistbietend gegen Barzahlung Gegenstände wie

überwiegend

Fährräder

sowie einige

Taschen

Armbanduhren

(Mode-) Schmuck

und weitere Gegenstände

versteigert.

Die Versteigerungsbedingungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Hiermit wird Berechtigten, gemäß § 980 BGB, die Gelegenheit gegeben, ihre Rechte geltend zu machen. Dies kann in der Zeit vom 21.09.2019 bis 02.10.2019 bei der Stadt Überlingen Bürgerservice Ü.-Punkt -Fundamt-, Christophstr. 1, 88662 Überlingen veranlasst werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Überlingen, 15.09.2023

Gez. Jan Zeitler

Oberbürgermeister

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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