11.01.2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Hundesteuermarken, gültig ab 2024 - bisherige Marken werden ungültig

In der zweiten Kalenderwoche 2024 versendet die Stadt Mehrjahresbescheide, zusammen mit neuen Hundesteuermarken (blau, Aufschrift 2024 – 2027). Gem. § 11 Abs. II der Hundesteuersatzung der Stadt Überlingen werden hiermit die bisher gültigen Hundesteuermarken (weinrot, Aufschrift 2021 – 2023) ab Ausgabe der neuen Serie für ungültig erklärt.

Gerne möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit auf die Möglichkeit hinweisen, Änderungen in Ihrer Hundehaltung (An-, Abmeldungen etc.) online zu melden. Die entsprechenden Formulare sowie weiter Infos & FAQ`s finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik Verwaltung → Finanzen und Beteiligungen → Steuern und Abgaben → Hundesteuer

Bei Rückfragen zum Thema Hundesteuer steht Ihnen die Abteilung Kämmerei & Controlling, Sachgebiet Steuern, telefonisch unter der Tel. Nr. 07551/99-1218 oder per E-Mail (steuern@ueberlingen.de) gerne zur Verfügung.

Überlingen, den 11.01.2024

Abt. Kämmerei & Controlling, Sachgebiet Steuern

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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