11.01.2024

Öffentliche Bekanntmachung über die Ausgabe neuer Hundesteuermarken, gültig ab 2024 - bisherige Marken werden ungültig

In der zweiten Kalenderwoche 2024 versendet die Stadt Mehrjahresbescheide, zusammen mit neuen Hundesteuermarken (blau, Aufschrift 2024 – 2027). Gem. § 11 Abs. II der Hundesteuersatzung der Stadt Überlingen werden hiermit die bisher gültigen Hundesteuermarken (weinrot, Aufschrift 2021 – 2023) ab Ausgabe der neuen Serie für ungültig erklärt.

Gerne möchten wir Sie bei dieser Gelegenheit auf die Möglichkeit hinweisen, Änderungen in Ihrer Hundehaltung (An-, Abmeldungen etc.) online zu melden. Die entsprechenden Formulare sowie weiter Infos & FAQ`s finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik Verwaltung → Finanzen und Beteiligungen → Steuern und Abgaben → Hundesteuer

Bei Rückfragen zum Thema Hundesteuer steht Ihnen die Abteilung Kämmerei & Controlling, Sachgebiet Steuern, telefonisch unter der Tel. Nr. 07551/99-1218 oder per E-Mail (steuern@ueberlingen.de) gerne zur Verfügung.

Überlingen, den 11.01.2024

Abt. Kämmerei & Controlling, Sachgebiet Steuern

09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
Suche
Stadt Überlingen