Thomas Kölschbach
02.01.2023

Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr am 16.01.2023

Am Montag, 16.01.2023 findet um 14:00 Uhr im Sitzungszimmer Torhaus eine Sitzung des Bau-, Technik und Verkehrausschusses statt.

Tagesordnung:

1. Sanierungsgebiet „Lippertsreuter Straße“ - Bewilligungsrichtlinien zur Förderung der Erneuerung privater Gebäude

    Vorberatung

2. Vergabe der Bauarbeiten für die Sanierung des Wildrosenweges Beschluss

3. 1. Änderung des Bebauungsplans "Stadteingang West" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu:

   - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
   - Kenntnisnahme Entwurf
   - Beschluss Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und 

     sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB  Vorberatung

4. Öffnung Zahnstraße in beide Fahrtrichtungen  Beschluss

5. Grundsatzbeschluss Einrichtung eines Sharing-Angebot für E-Scooter und E - Pedelecs 

    in der Stadt Überlingen  Beschluss

6.  Berichte und Anfragen

7. Kenntnisnahme Protokoll

Überlingen, den 02.01.2023

gez.

Thomas Kölschbach

Bürgermeister

22.04.2024
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Betreuungseinrichtungen an den städt. Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBI. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 10.04.2024 folgende Satzung beschlossen:
22.04.2024
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBI. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 10.04.2024 folgende Satzung beschlossen:
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