21.11.2022

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022

Am Dienstag, 29.11.2022 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Tagesordnung:

1 Bericht des Oberbürgermeisters

2 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

3 Entscheidung über die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus wichtigem Grund (nach § 16 Gemeindeordnung BW) der Nachrückerin, Frau Schmid

Beschluss

4 Verabschiedung von Frau Adelheid Hug, Abteilungsleiterin Bildung, Jugend und Sport

Kenntnisnahme

5 Jahresbericht Jugendgemeinderat

Kenntnisnahme

6 Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Überlingen mit Abteilungen (FwSAbt)

Beschluss

7 Bebauungsplan "Öhmdwiese" in Deisendorf
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss

8  23. Teiländerung des Flächennutzungsplans der VG Überlingen-Owingen-Sipplingen im Bereich der "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bonndorf". Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Kenntnisnahme Vorentwurf
- Beschluss frühzeitige Behörden- und Trägerbeteilgung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Beschluss

9 Bebauungsplan "Bruckfelder Straße - 1. Erweiterung" in Lippertsreute: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss

10 Bebauungsplan "Rauensteinstraße Ost":
- Beschluss Städtebaulicher Entwurf
- Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss

11 Vergabe der Bauarbeiten 2. BA Sandbergweg

Beschluss

12 Änderung von Satzungen der Stadt Überlingen aufgrund der Umsatzbesteuerung von Leistungen ab dem 01.01.2023

Beschluss

13 Tourismus und Stadtmarketingförderung - Zuschuss an die "Überlingen Marketing und Tourismus GmbH" - ÜMT für das Jahr 2023 - geänderte Beschlussfassung

Beschluss

14 Beschaffung eines Notstromaggregats für die Verwaltung

Beschluss

15 Anfragen

Überlingen, den 15.11.2022

gez.

Jan Zeitler

Oberbürgermeister

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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