21.11.2022

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 29.11.2022

Am Dienstag, 29.11.2022 findet um 17:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Tagesordnung:

1 Bericht des Oberbürgermeisters

2 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

3 Entscheidung über die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus wichtigem Grund (nach § 16 Gemeindeordnung BW) der Nachrückerin, Frau Schmid

Beschluss

4 Verabschiedung von Frau Adelheid Hug, Abteilungsleiterin Bildung, Jugend und Sport

Kenntnisnahme

5 Jahresbericht Jugendgemeinderat

Kenntnisnahme

6 Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Überlingen mit Abteilungen (FwSAbt)

Beschluss

7 Bebauungsplan "Öhmdwiese" in Deisendorf
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss

8  23. Teiländerung des Flächennutzungsplans der VG Überlingen-Owingen-Sipplingen im Bereich der "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bonndorf". Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Kenntnisnahme Vorentwurf
- Beschluss frühzeitige Behörden- und Trägerbeteilgung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Beschluss

9 Bebauungsplan "Bruckfelder Straße - 1. Erweiterung" in Lippertsreute: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss

10 Bebauungsplan "Rauensteinstraße Ost":
- Beschluss Städtebaulicher Entwurf
- Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss

11 Vergabe der Bauarbeiten 2. BA Sandbergweg

Beschluss

12 Änderung von Satzungen der Stadt Überlingen aufgrund der Umsatzbesteuerung von Leistungen ab dem 01.01.2023

Beschluss

13 Tourismus und Stadtmarketingförderung - Zuschuss an die "Überlingen Marketing und Tourismus GmbH" - ÜMT für das Jahr 2023 - geänderte Beschlussfassung

Beschluss

14 Beschaffung eines Notstromaggregats für die Verwaltung

Beschluss

15 Anfragen

Überlingen, den 15.11.2022

gez.

Jan Zeitler

Oberbürgermeister

25.07.2024
Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
18.07.2024
Genehmigung der Verbandserrichtung und Satzung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen
Die Verbandserrichtung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen sowie die im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 beschlossene Satzung wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 3. Juli 2024 gemäß § 7 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 2 WVG wurde im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 vom Landratsamt Bodenseekreis als Aufsichtsbehörde ein Beschluss der Beteiligten über die folgende Satzung herbeigeführt:
Suche
Stadt Überlingen