Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 23.03.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Löwen-Areal“ in Deisendorf wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 25.03.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 BauGB die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre für den gesamten Bereich des Bebauungsplans „Löwen-Areal“ in Deisendorf beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem abgebildeten Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 23.02.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.