28.10.2022

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 09.11.2022

Am Mittwoch, 09.11.2022 findet um 18:00 Uhr im Pfarrsaal, Münsterplatz 5 eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Tagesordnung:

1 Bürgerfragestunde

2 Bericht des Oberbürgermeisters

3 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

4 Verpflichtung des Nachrückers, Herr Gerhard Graf in den Gemeinderat
Kenntnisnahme

5 Entscheidung über die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit aus wichtigem Grund (nach § 16 Gemeindeordnung BW) der Nachrückerin, Frau Binzenhöfer-Schopf
Beschluss

6 Pflegezentrum Überlingen - Freigabe Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Beschluss

7 Schulentwicklungsplan 2022 mit einem Ausblick bis 2035 für die Stadt Überlingen
Beschluss

8 Bericht der Wirtschaftsförderung
Kenntnisnahme

9 Regelmäßiger Projektstatusbericht Großprojekte
Kenntnisnahme

10 Neubau Kindertagesstätte Nesselwangen – Freigabe Auslobungsunterlagen GU/GÜ (Generalunternehmer/Generalübernehmer)
Beschluss

11 Bericht zum Haushaltsvollzug der Stadt Überlingen zum 30.09.2022
Kenntnisnahme

12 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren
Beschluss

13 "Stille Gesellschaft Schlachthofinitiative Überlingen GbR" - 1. Änderung des Gesellschaftsvertrags - Weisungsbeschluss
Beschluss

14 Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Überlingen - Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

15 Kenntnisnahme der Protokolle über die Sitzungen

16 Anfragen


Überlingen, den 26.10.2022


gez.
Jan Zeitler
Oberbürgermeister

25.07.2024
Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
18.07.2024
Genehmigung der Verbandserrichtung und Satzung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen
Die Verbandserrichtung des Wasserverbands Salemertal mit Sitz in Frickingen sowie die im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 beschlossene Satzung wurde mit Erlass des Landratsamtes Bodenseekreis vom 3. Juli 2024 gemäß § 7 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) genehmigt. Gemäß § 14 Abs. 2 WVG wurde im Verhandlungstermin am 25. Juni 2024 vom Landratsamt Bodenseekreis als Aufsichtsbehörde ein Beschluss der Beteiligten über die folgende Satzung herbeigeführt:
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