Herrn Miladi wird hiermit Gelegenheit gegeben, diesen Bescheid während den Öffnungszeiten bei der Stadt Überlingen, Abt. Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Gefahrenabwehr, Bahnhofstraße 18-20, 88662 Überlingen, 1. OG, Zimmer 1.07, einzusehen.
Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als zugestellt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung dieser Benachrichtigung auf der Homepage der Stadt Überlingen. Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Überlingen, den 02.02.2026
Stadt Überlingen
-Sicherheit und Ordnung-