Der Bescheid gilt zwei Wochen nach Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als zugestellt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung dieser Benachrichtigung auf der Homepage der Stadt Überlingen.
Mit der öffentlichen Zustellung des Bescheides werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Überlingen, den 28.01.2026
Stadt Überlingen
-Sicherheit und Ordnung-