26.09.2025

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2024 der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

Auslegung des Jahresabschlusses 2024 (01.01. - 31.12.2024) gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung geben wir bekannt:
  1. Der Jahresabschluss 2024 der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH wurde am 22. Juli 2025 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 38.114,22 EUR wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen.
  3. Die Herdzin Nagel Wirtschaftstreuhand GmbH, Überlingen, hat den Jahresabschluss 2024 einschließlich Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
  4. Der Jahresabschluss 2024 einschließlich Lagebericht ist ab sofort auf der Internetseite der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH unter https://www.ueberlingen-bodensee.de/jahresabschluss abrufbar.

Überlingen, den 26.09.2025

Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

16.12.2025
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0), § 4 Absatz 3 des Landesgebühren (LGebG) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und Sipplingen am 24.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:
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