26.09.2025

Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2024 der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

Auslegung des Jahresabschlusses 2024 (01.01. - 31.12.2024) gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Gemäß § 105 Absatz 1 der Gemeindeordnung geben wir bekannt:
  1. Der Jahresabschluss 2024 der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH wurde am 22. Juli 2025 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 38.114,22 EUR wird auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen.
  3. Die Herdzin Nagel Wirtschaftstreuhand GmbH, Überlingen, hat den Jahresabschluss 2024 einschließlich Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
  4. Der Jahresabschluss 2024 einschließlich Lagebericht ist ab sofort auf der Internetseite der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH unter https://www.ueberlingen-bodensee.de/jahresabschluss abrufbar.

Überlingen, den 26.09.2025

Überlingen Marketing und Tourismus GmbH

09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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