25.07.2024

Polizeiverordnung der Stadt Überlingen gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)

Aufgrund von § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 26 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) sowie von § 19 des Gesetzes über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, wird mit Zustimmung des Gemeinderates verordnet:
22.05.2026
Bericht aus der Unfallkommission der Stadt Überlingen zum Unfall am Bahnübergang Sipplingen, km 12,602, Seestraße/Landungsplatz:
Aufgrund der Kollision eines Kindes mit einem Personenzug, bei der das Kind tödlich verunglückte, wurde der Bahnübergang Sipplingen, Bahnkilometer 12,602, Seestraße-Landungsplatz am 21.05.2026 in der Unfallkommission behandelt.
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