Sanierungsgebiet "Altstadt III Nord"

Die „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt III Nord“ wurde am 12.12.2007 vom Gemeinderat beschlossen.

Am 16.01.2013 hat der Gemeinderat die „1. Änderungssatzung des Sanierungsgebiets Altstadt III Nord“ beschlossen. In dieser Satzung wurde der Geltungsbereich geringfügig geändert.

Die geplante Abgrenzung des neuen Sanierungsgebiets „Stadteingang West“ umfasste räumliche Teilbereiche, die sich noch im Sanierungsgebiet „Altstadt III Nord“ befanden.

Da Grundstücke sich nicht in zwei Sanierungsgebieten befinden können, musste die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt III Nord“ entsprechend geändert werden (Herausnahme des Bereichs an der Uferpromenade / Mantelhafen).

Die „Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets 1. Änderungssatzung Altstadt III Nord“ wurde neu festgelegt und am 15.10.2014 wurde die 2. Änderungssatzung vom Gemeinderat beschlossen.

Mit amtlicher Bekanntmachung im Hallo Ü ist diese Satzung am 23.10.2014 in Kraft getreten.

HINWEIS: Im Sanierungsgebiet "Altstadt III Nord" bedarf es aktuell einer Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB.

3. Änderungssatzung Altstadt III Nord

3. Änderungssatzung Altstadt III Nord - Karte

2. Änderungssatzung Altstadt III Nord

Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung (23.10.2014)

1. Änderungssatzung Altstadt III Nord

Sanierungssatzung Altstadt III Nord

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