Sanierungssatzung "Lippertsreuter Straße"

  • In dem im Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 02.05.2022, Maßstab 1:2800 dargestellten Gebiet liegen städtebauliche Mängel und Missstände nach § 136 Abs. 2 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden.
  • Das insgesamt ca. 11,9 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Lippertsreuter Straße“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan vom 02.05.2022 abgegrenzten Fläche.

Sanierungssatzung

Bekanntmachung Inkrafttreten


Fördermöglichkeiten für Privateigentümer*innen im Sanierungsgebiet „Lippertsreuter Straße“

Sämtliche Stadtteile für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert, attraktiv und anpassungsfähig für künftige Herausforderungen zu erhalten, ist Aufgabe der Stadt Überlingen. Aus diesem Grund wurde bereits 2020 einen Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt, der vom Land Baden-Württemberg 2021 positiv beschieden wurde.

Am 25.01.2023 hat Gemeinderat der Stadt Überlingen die nachstehenden Förderrichtlinien für die Modernisierung von privaten Gebäuden sowie der Neuschaffung von Wohnungen in privaten Bestandsgebäuden beschlossen. Durch diese Förderrichtlinien können private Eigentümerinnen und Eigentümer, die Maßnahmen an ihrem Gebäude planen, Zuschüsse erhalten und von den der Stadt Überlingen vom Land Baden-Württemberg und vom Bund zugesagten Städtebauförderungsmitteln profitieren.

Dies ermöglicht es, das Gebiet durch den Einsatz der Städtebauförderungsmittel sowohl durch städtische als auch private Maßnahmen umfassend aufzuwerten.

Beratungstermine zum Erhalt der Förderung können bei der Stadtverwaltung unter Telefon Nummer 07551-991362 vereinbart werden.

Bewilligungsrichtlinien zur Förderung der Erneuerung privater Gebäude im Sanierungsgebiet "Lippertsreuter Straße"

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