Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) ab dem 01.01.2025
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 18. Dezember 2024 folgende Satzung beschlossen:
Aufgrund von § 18 des Gesetzes über die Interkommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung (GemO für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 02. April 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen: