06.11.2024

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Betreuungseinrichtungen an den städtischen Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg (Hort) ab 01.01.2025

Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Betreuungseinrichtungen an den städtischen Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg (Hort) ab 01.01.2025

Aufgrund des §4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), in Verbindung mit den §§2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBI. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 23.10.2024 folgende Satzung beschlossen: 

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den Betreuungseinrichtungen an den städtischen Grundschulen und im Kinderhaus Burgberg (Hort) 

09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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