24.01.2025

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.02.2025

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBI. S. 1095, 1098), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch den Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GBI. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Überlingen am 22.01.2025 folgende Satzung beschlossen:
09.07.2026
Öffentliche Bekanntmachung des Erlasses der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen
Zur Sicherung des mit Beschluss des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr der Stadt Überlingen am 15.06.2026 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Altstadt - Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der Stadt Überlingen am 24.06.2026 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Altstadt – Ausschluss von Ferienwohnungen“ in Überlingen beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem nachfolgend abgebildeten Abgrenzungsplan zum räumlichen Geltungsbereich vom 19.05.2026 (Abbildung maßstabslos) hervor.
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