Dienstleistungen

Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

Anschrift & Kontakt
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 188662 ÜberlingenKartenansicht
Sprechzeiten
Allgemeine Sprechzeit (Nur mit Terminvereinbarung: https://www.ueberlingen.de/termine)
Mo 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Di 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Mi 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Do 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fr 08:00 - 12:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Voraussetzungen

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Zuständige Stelle

Passbehörden in Baden-Württemberg sind:

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
  • die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Vertiefende Informationen

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Hinweise

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 28 Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe

Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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