Die offiziellen Dokumente zum Nachweis der Identität sind für deutsche Staatsbürger Personalausweis und Reisepass. Die allgemeine Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ein Identitätsnachweis mit sich führen. Beide Dokumente müssen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Informationen rund um das Thema Ausweisdokumente finden Sie unter den entsprechenden Leistungen sowie den nachstehend aufgeführten ergänzenden Informationen.
Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie einen PIN. Diesen erhalten Sie mit der Ausstellung Ihres Personalausweises. Sollten Sie Ihren PIN-Brief verloren haben oder die PIN vergessen haben, können Sie diese bei uns gebührenfrei ändern lassen.
Aufgrund der Erfahrung, dass bestehende Dokumente in einzelnen Fällen mit falschen Daten erstellt wurden, bitten wir bei der Beantragung um Vorlage Ihrer Urkunde - bei ledigen Personen die Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen die Heiratsurkunde.
Bei der Beantragung von Dokumenten für Minderjährige weisen Sie uns das alleinige Sorgerecht durch Negativbescheiniung vor, die nicht älter als 3 Monate ist. Die Bescheinigung erhalten Sie beim Jugendamt.
Sollten bei elektronischer Wohnsitzmeldung die Aufkleber zur Anschriftsänderung nicht zugestellt werden können, werden diese i.d.R. an uns gesandt und können beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen abgeholt werden.
Digitale Lichtbilder können in Überlingen an folgenden Standorten angefertigt werden:
Hier gelangen Sie
Die Höhe der Gebühren finden Sie unter der entsprechenden Leistung.
Die Bezahlung erfolgt bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal.
Hier finden Sie uns
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Das Gebäude ist barrierefrei.
Parkmöglichkeiten vor Ort
Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.
Kontaktdaten
Email: buergeramt@ueberlingen.de
Telefon: 07551 99-0
| Montag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren
Nutzen Sie unseren neuen Online-Service „Virtueller Ü.-Punkt“
– bequem per Videokonferenz von zuhause oder unterwegs.
Mit dem neuen virtuellen Bürgerservice bieten wir Ihnen alternativ zum Termin vor Ort ein zusätzliches Angebot, das es Ihnen ermöglicht, zahlreiche Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Alle wichtigen Infos finden Sie über den Button.

