Ausweisdokumente

Ausweisdokumente

Die offiziellen Dokumente zum Nachweis der Identität sind für deutsche Staatsbürger Personalausweis und Reisepass. Die allgemeine Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ein Identitätsnachweis mit sich führen. Beide Dokumente müssen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde am Hauptwohnsitz beantragt werden.

Informationen rund um das Thema Ausweisdokumente finden Sie unter den entsprechenden Leistungen sowie den nachstehend aufgeführten ergänzenden Informationen.

Änderung der PIN des Personalausweises

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie einen PIN. Diesen erhalten Sie mit der Ausstellung Ihres Personalausweises. Sollten Sie Ihren PIN-Brief verloren haben oder die PIN vergessen haben, können Sie diese bei uns gebührenfrei ändern lassen.

Ergänzende Informationen zu Ausweisdokumenten

Aufgrund der Erfahrung, dass bestehende Dokumente in einzelnen Fällen mit falschen Daten erstellt wurden, bitten wir bei der Beantragung um Vorlage Ihrer Urkunde - bei ledigen Personen die Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen die Heiratsurkunde.

Bei der Beantragung von Dokumenten für Minderjährige  weisen Sie uns das alleinige Sorgerecht durch Negativbescheiniung vor, die nicht älter als 3 Monate ist. Die Bescheinigung erhalten Sie beim Jugendamt.

Sollten bei elektronischer Wohnsitzmeldung die Aufkleber zur Anschriftsänderung nicht zugestellt werden können, werden diese i.d.R. an uns gesandt und können beim Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen abgeholt werden.

Digitale Lichtbilder können in Überlingen an folgenden Standorten angefertigt werden:

  • DM-Markt, Lippertsreuter Straße 4b, 07551/301216
  • Expert GmbH, Abigstraße 1, 07551/947080
  • Fotografie Lauterwasser, Münsterstraße 41
  • Fotografie Susanne Pokrop, Am Bergle 14, 0175/4057483
  • bei Antragstellung direkt beim Bürgerservice Ü.-Punkt über ein selbstständiges Erfassungssystem ( für die Erfassung der Lichtbilder von jüngeren Kindern oder Personen, die aus sonstigen Gründen den Anweisungen des Lichtbilderfassungssystems (Ausführung bestimmter Kopf- und Augenbewegung) nicht folgen können, verweisen wir auf die örtlichen Fotodienstleister).

    Hier gelangen Sie

    Gebühren

    Die Höhe der Gebühren finden Sie unter der entsprechenden Leistung.
    Die Bezahlung erfolgt bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal.

    Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen

    Ü-Punkt

    Hier finden Sie uns
    Stadt Überlingen
    Ü-Punkt und Wahlen
    Christophstraße 1
    88662 Überlingen

    Das Gebäude ist barrierefrei.

    Parkmöglichkeiten vor Ort
    Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.

    Kontaktdaten
    Email: buergeramt@ueberlingen.de
    Telefon: 07551 99-0

    Ü-Punkt
    Öffnungszeiten Bürgerservice Ü.-Punkt und Wahlen
    Montag08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr
    Freitag08:00 - 12:00 Uhr

    Terminvereinbarung

    Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren

    • über das Online-Buchungssystem mit Klick auf diesen Button
    • telefonisch unter Tel. 07551/99-0 (nur wenn keine Möglichkeit zu Nutzung des Online-Buchungssystems besteht)

    Virtueller Ü.-Punkt

    Nutzen Sie unseren neuen Online-Service „Virtueller Ü.-Punkt“
    – bequem per Videokonferenz von zuhause oder unterwegs.

    Mit dem neuen virtuellen Bürgerservice bieten wir Ihnen alternativ zum Termin vor Ort ein zusätzliches Angebot, das es Ihnen ermöglicht, zahlreiche Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Alle wichtigen Infos finden Sie über den Button.

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